Hannover (ots) –
Ein Thema, das in der Geschäftswelt oft diskutiert wird, ist das Gehalt von Geschäftsführern: Einige argumentieren, dass Geschäftsführer mehr verdienen sollten als ihre Angestellten, während andere der Meinung sind, dass dies ungerecht und unethisch ist – und dann gibt es auch noch steuerliche Themen. Doch was ist das ideale Geschäftsführergehalt?
„Meiner Erfahrung nach hat das Geschäftsführergehalt einen großen Einfluss auf das Unternehmen – sowohl positiv als auch negativ. Oft ist eine flexible Mischung aus Festgehalt und Bonus die beste Lösung“, sagt CFO Robert Giebenrath. Er betreut über 100 Wachstumsunternehmen aus dem Mittelstand und hat mit seinen Kunden die Formel für das perfekte GF-Gehalt berechnet. In diesem Artikel verrät er, wie Unternehmer ihr Gehalt festlegen sollten und welche Faktoren bei der Entscheidungsfindung eine Rolle spielen.
Die verschiedenen Aspekte der Geschäftsführervergütung
Betrachtet man die Vergütung von Geschäftsführern, ergeben sich vielfältige Perspektiven, die in die Analyse einfließen. Hierzu zählen die rechtliche, steuerliche, betriebswirtschaftliche und psychologische Dimension.
1. Die rechtliche Perspektive
In der rechtlichen Perspektive ist es entscheidend, dass das Gehalt eines Geschäftsführers angemessen ist. Hierbei spielt der sogenannte Drittvergleich eine wichtige Rolle, bei dem das Gehalt einem Fremdvergleich standhalten muss. Dies bedeutet, dass das Gehalt auch für einen Geschäftsführer, der keine Anteile am Unternehmen besitzt, oder für ein ähnlich agierendes Unternehmen angemessen wäre. Andernfalls könnte es zu Problemen kommen.
Es gibt im Internet zahlreiche Tabellen, die dabei helfen können, die Angemessenheit des Gehalts zu überprüfen. Dabei sollte man insbesondere auf verdeckte Gewinnausschüttungen achten, die entstehen können, wenn ein Geschäftsführer unverhältnismäßig hohe Bezüge erhält, die nicht dem Fremdvergleich standhalten.
2. Die steuerliche Perspektive
In der steuerlichen Perspektive kommt der Grenzsteuersatz ins Spiel, da die Steuern progressiv ansteigen. Das bedeutet, dass mit höherem Gehalt auch der Steuersatz steigt, bis er einen bestimmten Punkt erreicht. Der Spitzensteuersatz liegt bei 42 Prozent und kann sogar auf 45 Prozent ansteigen. Ausschüttungen auf privater Ebene werden derzeit mit etwa 50 Prozent besteuert.
Bei einer GmbH erfolgt die Geschäftsführervergütung über Personalkosten. Ab einem Einkommen von 58.000 Euro wird jeder weitere Euro mit 42 Prozent besteuert. Bei Ausschüttungen bis auf private Ebene werden mit knapp 50 Prozent versteuert. Eine alternative Struktur besteht darin, die Anteile an der GmbH nicht direkt zu halten, sondern durch eine weitere Kapitalgesellschaft. In diesem Fall werden die 30 Prozent Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer wie üblich erhoben, doch die Ausschüttungen sind mit einem niedrigeren Satz von 1,4 Prozent besteuert. Insgesamt ergibt sich so ein effektiver Steuersatz von etwa 31,4 Prozent.
3. Die betriebswirtschaftliche Perspektive
Ausgehend von den rechtlichen und steuerlichen Aspekten wird nun die betriebswirtschaftliche Perspektive betrachtet. Dabei liegt der Fokus auf dem Cashflow und der Frage, wie am meisten Geld im Unternehmen verbleibt. Betriebswirtschaftlich gesehen ist ein Gehalt von etwa 60.000 Euro sinnvoll, um unter dem Spitzensteuersatz zu bleiben. Für Ehepartner, die gemeinsam veranlagt werden und bei denen einer der Partner nicht arbeitet, kann das Gehalt sogar auf 120.000 Euro ansteigen.
Um die Steuerlast zu minimieren, sollten überschüssige Gelder in eine Holding ausgeschüttet werden, anstatt sie privat zu investieren. Privates Geld sollte nicht für Investitionen verwendet werden, da es dann mit höheren Steuern belastet ist. Stattdessen sollten ein langfristiger Vermögensaufbau und Investitionen innerhalb der Holding stattfinden. Auf diese Weise können die anfallenden Kapitalertragssteuern reduziert werden, da die Ausschüttungen innerhalb der Holding lediglich mit 1,4 Prozent besteuert werden.
4. Die psychologische Perspektive
In die Betrachtung des optimalen Geschäftsführergehalts fließt auch die psychologische Perspektive ein. Aus Sicht der Wirtschaftspsychologie sollte das Gehalt eines Geschäftsführers ausreichen, um ein gutes Leben zu ermöglichen. Dies beinhaltet private Wohnkosten, Kleidung, gutes Essen, Zeit mit der Familie und Freunden, und die Möglichkeit, der eigenen Familie finanziell unter die Arme zu greifen.
Was genau ein gutes Leben ausmacht, ist natürlich individuell verschieden. Jedoch gibt es Statistiken, die nahelegen, dass das Glücksempfinden ab einem bestimmten Einkommensniveau, etwa 5.000 Euro netto, nicht mehr signifikant ansteigt. Darüber hinaus gewinnen andere Faktoren an Bedeutung für die Zufriedenheit und das Wohlbefinden. Daher sollte das Gehalt so gewählt werden, dass es ein ausreichendes Glücksgefühl und Zufriedenheit ermöglicht, ohne dass der Fokus auf das Führen detaillierter Haushaltsbuchführung oder das Zählen jeder einzelnen Ausgabe liegt. Denn solche Stressfaktoren können sich negativ auf die Energie und Motivation auswirken, die man in das eigene Geschäft investiert.
Über Robert Giebenrath:
In seiner Funktion als externer CFO (Finanzvorstand) verantwortet Robert Giebenrath mit seiner Firma RG Finance die finanzielle Planung und Absicherung erfolgreicher deutscher Wachstumsbetriebe. Erste Einblicke in die Welt des Finanzmanagements erhielt der Finanzexperte während seines Studiums der Wirtschaftspsychologie. Seine Expertise gründet sich vor allem auf einer langjährigen Tätigkeit bei einer renommierten Consulting-Boutique, in der er als Projektleiter tätig war. Er betreute in dieser Zeit rund 150 Unternehmen und absolvierte gleichzeitig zahlreiche Aus- und Weiterbildungen mit finanzstrategischem Schwerpunkt. Anschließend gründete er die RG Finance GmbH, welche er noch heute als Geschäftsführer leitet. Als externer CFO unterstützt das Expertenteam um Robert Giebenrath ambitionierte Unternehmen bei der sicheren Skalierung und setzt ein ausgeklügeltes Controlling- und Risikomanagement-System um. Weitere Informationen unter: https://www.rg-finance.de/
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