Berufliche Freiheit zu erlangen, ist über eine Selbstständigkeit problemlos möglich. Der Arbeitsspaß endet für viele Einzelunternehmer aber immer dann, wenn es um die Steuererklärung geht. Doch gerade hier ist auf exakte Angaben und die Einhaltung der Fristen zu achten. Das Thema aufzuschieben, hat noch nie viel Positives mit sich gebracht. Mit einigen Tipps und Tricks lassen sich die leidigen Steuern auch schnell abschließen.
Einkommenssteuer selbst machen: Worauf zu achten ist
Für Klein- und Einzelunternehmer kann es durchaus sinnvoll sein, die Steuererklärung selbst zu machen. Der Aufwand ist grundsätzlich überschaubar und die Kosten für den Steuerberater können so eingespart werden. Hier werden je nach Leistung nämlich mindestens 500 bis 700 Euro fällig. Zuerst müssen die Fristen bekannt sein. Bis zum 31. Oktober des Folgejahres muss die Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben werden. Aufgrund der Covid-Pandemie gibt es für das Jahr 2023 eine verlängerte Frist. Wer die Frist überschreitet, muss Strafzahlungen in Höhe von 0,25 % der festgelegten Steuer leisten. Dabei werden mindestens 25 Euro und maximal 25.000 Euro pro verspäteten Monat fällig. Natürlich dürfen in der Steuererklärung auch keine mutwillig falschen Angaben gemacht werden. In einem solchen Fall spricht man von Steuerhinterziehung oder -manipulation. Auch Unwissenheit schützt jedoch oft vor Strafe nicht. Wer gravierende oder mutwillige Fehler in die Einkommenssteuer einbaut, muss meist zwangsläufig einen Anwalt für Steuerstrafrecht in Berlin zurate ziehen. Im ersten Schritt muss der Mantelbogen ausgefüllt werden. Hier geht es rein um persönliche Daten. In weiterer Folge ist die Anlage G für Gewerbetreibende und die Anlage S für Freiberufler oder sonstige selbstständige Berufe interessant. Hier müssen Gewinne und Verluste aus den Aufzeichnungen des Vorjahres übertragen werden. Sind Klein- und Einzelunternehmer nicht zur Bilanzierung verpflichtet, dürfen sie eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen. Hierfür steht die Anlage EÜR zur Verfügung. Für Einzelunternehmen gilt die Bilanzierungspflicht übrigens nur dann, wenn ein Umsatz von 600.000 € oder ein Gewinn von 60.000 € in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschritten wird.
Keine Ausgabe ohne Beleg
Die Vorbereitung auf die spätere Steuererklärung läuft bereits das ganze Jahr über. Denn um Ausgaben in weiterer Folge gewinnmindernd geltend machen zu können, müssen Unternehmer die Belege aufbewahren. Dabei gilt es alle Lieferscheine, Überweisungsbelege, Rechnungen oder Tankbelege zu sammeln und im Idealfall nach Datum zu ordnen. Zudem sollte eine digitale Kopie angefertigt werden, da alle Geschäftsunterlagen 10 Jahre aufbewahrt werden müssen. Kassenbons verblassen jedoch nach ein bis zwei Jahren und sind dann nicht mehr lesbar. Es kann durchaus einmal passieren, dass ein Beleg verloren geht oder der Kassenbon nach dem Tanken des Dienstfahrzeuges in der Eile am Tresen liegengelassen wird. Dann dürfen Unternehmer einen Eigenbeleg ausstellen. Dieser dient als Ersatz für die offizielle Rechnung oder den originalen Beleg. Üblich sind Eigenbelege vor allem bei kleinen Ausgaben. In diesem Fall gibt es bei der Betriebsprüfung in der Regel auch keine Beanstandung. Ungewöhnlich viele Eigenbelege oder Ersatzbelege für hohe Summen können dem Finanzamt aber durchaus sauer aufstoßen.
Steuern sparen als Selbstständiger
Nicht nur Steuerberater kennen einige legale Tricks, um die Steuerabgaben zu minimieren. Auch Unternehmer selbst können so bares Geld sparen und das Budget schonen. Niemals sollte der Grundfreibetrag vergessen werden. Dieser beträgt bei Alleinstehenden 10.908 Euro und bei Verheirateten 21.816 Euro. So können vor allem Freelancer und Freiberufler die Steuerlast reduzieren. Auch Betriebsausgaben sollten nicht vernachlässigt werden. Von Fachliteratur bis hin zu Geschenken lassen sich in die Einkommenssteuererklärung diverse Ausgaben einbeziehen. Bis zu 1.260 Euro lassen sich übrigens auch dann absetzen, wenn von zu Hause aus gearbeitet wird. Bei einem festen Arbeitszimmer können die Kosten für Energie und Co. sogar anteilig von der Gesamtfläche berechnet werden.