Steuervorteil durch Genossenschaften? Experte verrät, wann eine Gründung sinnvoll ist

Sarstedt (ots) –

Die Gründung einer Genossenschaft kann für Unternehmer und Privatpersonen gleichermaßen attraktiv sein – nicht zuletzt wegen möglicher Steuervorteile. Doch unter welchen Umständen macht die Gründung einer Genossenschaft tatsächlich Sinn, und wie kann man die steuerlichen Vorteile optimal nutzen?

Es gibt spezifische Situationen, in denen die Gründung einer Genossenschaft besonders vorteilhaft ist, vor allem wenn es um die Nutzung gemeinsamer Ressourcen, die Stärkung der Gemeinschaft oder um nachhaltige Projekte geht. Immer noch liegt die Genossenschaft allerdings unter dem Radar vieler Menschen, wodurch zahlreiche Vorteile verloren gehen. Wann eine Genossenschaftsgründung sinnvoll ist, wird nachfolgend beleuchtet.

Vorteile von Genossenschaften für die Mitglieder

Im Wesentlichen gehen Genossenschaftsmitgliedschaften mit vier großen Vorteilen einher – einer davon ist die Steueroptimierung. Da Genossenschaftsanteile immer zum Nennwert bewertet werden, also auch bei einer Übertragung oder Schenkung, kann sich dies beispielsweise positiv auf die anfallende Erbschafts- oder Schenkungssteuer auswirken. Damit geht auch eine besondere Vermögensabsicherung einher, weil Gläubiger nur Zugriff auf den Nennwert der Anteile haben. Hinzu kommt die Flexibilität dieser Rechtsform. Das bezieht sich sowohl auf die Mitgliedschaft in der Genossenschaft, die ohne das Hinzuziehen eines Notars aufgenommen oder beendet werden kann, als auch auf die Vermögensübertragung, die ähnlich unkompliziert möglich ist. Zuletzt bleiben die Genossenschaftsmitglieder bei Investitionen anonym, sofern sie nicht zum Vorstand gehören oder über mehr als ein Viertel Kapitalbeteiligung verfügen.

Situationen, in denen sich die Genossenschaftsgründung besonders anbietet

Eine Genossenschaft ist immer dann besonders vorteilhaft, wenn eine Gemeinschaft mehr Möglichkeiten hat als ein Einzelner. Das ist beispielsweise der Fall, wenn eine Gruppe mit ähnlichen Interessen gemeinsam teure Ressourcen wie Landwirtschaftsgeräte nutzen möchte. Auch die Marktpräsenz wird durch einen Zusammenschluss in einer Genossenschaft deutlich stärker, weshalb sich diese Rechtsform für kleinere Unternehmen eignet, die sich am Markt etablieren möchten. Darüber hinaus kann die Verfolgung sozialer oder ökonomischer Ziele, die Förderung von Nachhaltigkeit, die demokratische Führung eines Betriebs, die Unterstützung der Wirtschaft vor Ort oder der Wunsch nach Zusammenarbeit zur Ermöglichung innovativer Lösungen ein Motiv sein, das zur Genossenschaftsgründung führt.

Bekannte Beispiele für Genossenschaften

Eine Genossenschaft bringt den Mitgliedern also einige Vorteile. Dennoch ziehen sie nur wenige Unternehmen tatsächlich in Erwägung. Das liegt vermutlich auch daran, dass das Wissen um die Vorzüge dieser Rechtsform nicht überall bekannt ist. Derzeit gibt es deutschlandweit 3,5 Millionen Unternehmen, welche von 90.000 Steuerberatern betreut werden. Allerdings gibt es nur knapp 8.500 Genossenschaften – anders ausgedrückt hat nicht mal jeder 10. Steuerberater eine Genossenschaft als Mandant. Dadurch bleibt viel Potenzial ungenutzt; Potenzial, das einige Unternehmensgrößen durchaus erkannt haben. So sind Rewe, Edeka, die Volksbanken oder die Nürnberger Spielzeugmesse nur einige Beispiele für besonders berühmte Genossenschaften.

Aspekte, die bei der Genossenschaftsgründung bedacht werden müssen

Wenn ein Unternehmen eine Genossenschaft gründen möchte, muss es dafür mindestens zwei weitere Interessenten finden. Durch die Unterschrift dieser drei Gründungsmitglieder auf der Satzung, in der unter anderem die Ziele der Genossenschaft festgehalten werden, erfolgt die Genossenschaftsgründung. Rechtsfähig wird sie jedoch erst durch den Eintrag ins Genossenschaftsregister, für den eine Stellungnahme durch den Prüfungsverband notwendig ist. Damit der Gründungsprozess möglichst reibungslos abläuft, ist die Zusammenarbeit mit einem Gründungsberater empfehlenswert, der einen Überblick über den gesamten Ablauf hat.

Über Björn Erhard:

Björn Erhard, Vorsitzender des Deutschen Interessenverbands der Kleingenossenschaften e.V., ist Experte für Genossenschaften. Als erfolgreicher Unternehmer suchte er nach einer Möglichkeit, die Übergabe seines Unternehmens an seine Kinder sicher und steuerfrei zu gestalten. Dabei stieß er auf die Genossenschaft als Lösung. Heute unterstützt er als Unternehmensberater mit seinem Team Gründer bei der Gründung von Genossenschaften und begleitet sie bis zum Erfolg. Er setzt sich dafür ein, die Vorteile dieser Unternehmensform in der Unternehmerwelt bekannter zu machen. Mehr Informationen dazu unter: https://xn--bjrnerhard-fcb.de/

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Quelle: ots

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