Steueroptimierung durch geschickte Wahl der Unternehmensform – Experte für Genossenschaften zeigt, wie sich die Steuerbelastung minimieren lässt

Sarstedt (ots) –

Selbstständige und mittelständische Unternehmer investieren alltäglich viel Kraft und Zeit in ihr Unternehmen. In welcher Branche auch immer sie tätig sind, alle kennen ein Problem: große Teile des Unternehmensüberschusses fließen in Form von Steuern an den Fiskus. Auch bei guter Geschäftsentwicklung richten sich die sorgenvollen Gedanken von Unternehmern auf die Steuerbelastung, die ihre Gewinne wieder in Luft aufzulösen scheint. Kein Wunder, dass Selbstständige und Unternehmer sich stets auf der Suche nach legalen und wirksamen Möglichkeiten zur Steueroptimierung befinden.

„Steuern mögen zwar zum Teil ein unvermeidbares Übel sein“, meint Björn Erhard, langjähriger Experte für die Gründung von Genossenschaften. „Aber Unternehmer verfügen durchaus über gute Möglichkeiten, die Steuerbelastung zu minimieren.“ Als Genossenschaftsexperte und Vorsitzender des Deutschen Interessenverbands der Kleingenossenschaften e. V. zeigt Björn Erhard Unternehmern, wie sich die Steuerbelastung für erwirtschaftete Gewinne entscheidend reduzieren lässt, ohne dabei die Steuergesetze zu verletzen. In diesem Artikel erläutert er, wie das Ziel einer deutlich geringeren Steuerlast konkret zu erreichen ist.

Was sind Genossenschaften?

Bei der Genossenschaft handelt es sich um eine Rechtsform, deren Ziel und Zweck in der Förderung ihrer Mitglieder liegt. Dabei tritt sie mit einer nicht geschlossenen Mitgliederzahl auf. Ein möglicher Gesellschaftszweck ist die Förderung finanzieller oder wirtschaftlicher Interessen ihrer Mitglieder. Zulässig ist aber auch die Förderung kultureller oder sozialer Belange. Je mehr eine Genossenschaft erwirtschaftet, desto mehr profitieren ihre Mitglieder von etwaigen Förderungen.

Steuerliche Vorteile von Genossenschaften

Neben dem Aspekt der Förderung liegt ein Vorteil vor allem in der Steuerbelastung. So ergeben sich im Gegensatz zu anderen Rechtsformen, wie der GmbH, erhebliche Vorteile. Grundsätzlich unterliegen zwar auch Genossenschaften dem allgemeinen Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent sowie der Gewerbesteuer von knapp 15 Prozent, da die Genossenschaft allerdings den gesetzlich geforderten Zweck verfolgt, ihre Mitglieder zu fördern, ergeben sich dennoch einige Vorteile. So wird ein erwirtschafteter Überschuss zur Mitgliederförderung genutzt, was sich insgesamt positiv auf die steuerliche Belastung auswirkt. Außerdem fallen Förderungen unter Betriebsausgaben und sind somit steuerlich absetzbar.

Vergleich: Steuerlasten bei den Rechtsformen Genossenschaft und GmbH

Wie genau sich dieser steuerliche Vorteil auswirkt, sei an folgendem Vergleich der Steuerbelastung einer GmbH und einer Genossenschaft veranschaulicht.

Nimmt man an, eine GmbH hätte am Jahresende einen Überschuss in Höhe von 100.000 Euro zu verbuchen, werden diese zunächst mit 30 Prozent Körperschafts- sowie Gewerbesteuer verrechnet. Soll der Überschuss im Anschluss an die Gesellschafter ausgeschüttet werden, fallen zusätzliche 25 Prozent Kapitalertragssteuer an. Die verbleibende Summe muss anschließend mit den anfallenden Mehrwertsteuern, die beim Ausgeben unweigerlich anfallen, verrechnet werden. Geht man hier von durchschnittlich 19 Prozent aus, ergibt sich eine Restsumme von 44.000 Euro netto und damit ein Steueranteil von 56 Prozent.

Setzt man das nun in den Vergleich mit einer Genossenschaft, zeigt sich Folgendes: Geht man auch hier von 100.000 Euro Jahresüberschuss aus, müssen zunächst die 44.000 Euro aus dem Beispiel der GmbH abgezogen werden. Schließlich ist davon auszugehen, dass die eigentliche Investition in Reisen, Auto, Wohnen oder Kulturprogramme nun ohnehin von der Genossenschaft übernommen wird. Damit verbleibt eine Restsumme von 56.000 Euro in der Genossenschaft. Auch hier werden 30 Prozent Körperschafts- sowie Gewerbesteuer, 25 Prozent Kapitalertragssteuer sowie durchschnittlich 19 Prozent Mehrwertsteuer abgezogen. Es verbleiben im Vergleich zur GmbH damit 24.700 Euro mehr in der Genossenschaft, bei einem Steuersatz von 31,3 Prozent im Gegensatz zu 56 Prozent bei der GmbH. Die Steuerbelastung im Rahmen der Genossenschaft fällt damit deutlich geringer aus.

Über Björn Erhard:

Björn Erhard, Vorsitzender des Deutschen Interessenverbands der Kleingenossenschaften e.V., ist Experte für Genossenschaften. Als erfolgreicher Unternehmer suchte er nach einer Möglichkeit, die Übergabe seines Unternehmens an seine Kinder sicher und steuerfrei zu gestalten. Dabei stieß er auf die Genossenschaft als Lösung. Heute unterstützt er als Unternehmensberater mit seinem Team Gründer bei der Gründung von Genossenschaften und begleitet sie bis zum Erfolg. Er setzt sich dafür ein, die Vorteile dieser Unternehmensform in der Unternehmerwelt bekannter zu machen. Mehr Informationen dazu unter: https://xn--bjrnerhard-fcb.de/

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Quelle: ots

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