Frankfurt (ots) –
Steuerberatern fällt es mitunter sehr schwer, aus der Masse herauszustechen, um Bewerber auf sich aufmerksam zu machen. Insbesondere Stellenanzeigen sehen sich oft zum Verwechseln ähnlich – dabei sind sie der Hauptentscheidungsträger für potenzielle Bewerber. Worauf sollten Kanzleien bei der Erstellung von Stellenanzeigen also achten?
„Die Bewerber haben in der Regel vorher in einer anderen Kanzlei gearbeitet. Lesen sie Stellenanzeigen, die alle fast identisch klingen, erwarten sie, dass sich auch die Unternehmen kaum voneinander unterscheiden. Sie sehen deshalb keine Notwendigkeit, ihren Job zu wechseln. Daher müssten Kanzleien unbedingt ihre Vorteile in den Stellenanzeigen hervorheben“, erklärt Jan Hartwich, Recruiting-Experte für Kanzleien. In folgendem Beitrag verrät er 5 Tipps für die perfekte Stellenanzeige.
Die Vorarbeit
Noch bevor sich Kanzleien an ihre Stellenanzeigen setzen, sollten sie sich im Vorfeld Gedanken darüber machen, wer ihr Wunschkandidat ist und was er von einer Kanzlei erwartet. Denn viele Kanzleiinhaber formulieren ihre Stellenanzeige so, dass sie ihren eigenen Erwartungen entsprechen. Dabei sollten sie sich vorher intensiv mit den potenziellen Bewerbern auseinandersetzen: Welche Bewerber möchten sie anziehen und was stört diese Kandidaten in ihrer aktuellen Kanzlei?
Konnten diese Informationen in Erfahrung gebracht werden, können Kanzleien von diesen Dingen lernen, sie besser machen und das dann zu ihrem Vorteil nutze. „99 Prozent der Stellenanzeigen, die ich lese, tun das leider nicht“, sagt Jan Hartwich. Dabei steht und fällt eine Anzeige bereits an der Vorarbeit. Denn haben sich Kanzleien ausreichend Gedanken gemacht, können sie die potenziellen Bewerber mit ihrer Anzeige direkt ansprechen.
Fühlt sich ein Steuerfachangestellter in seiner aktuellen Kanzlei unwohl, weil ihn sein Chef dauerhaft unter Druck setzt und trotz der hohen Arbeitsmenge immer wieder drängt und fragt, wann die Aufgaben fertig sind, können andere Kanzleien daraus einen Vorteil ziehen. „Indem man die Schwächen anderer Kanzleien als eigene Stärken verpackt, werden Bewerber direkt auf sie aufmerksam. Aus dem eben genannten Beispiel können Kanzleien etwa ein selbstständiges Arbeiten ohne dauerhafte Kontrolle in ihrer Stellenanzeige benennen“, erklärt der Experte. Um das erreichen zu können, müssen sich Kanzleien jedoch erst darüber im Klaren sein, was die Beweggründe der Menschen sind, die ihren Job wechseln wollen.
Tipp 1: Die Stellenanzeige in der richtigen Reihenfolge aufzubauen
Der Aufbau einer Stellenanzeige ist ausschlaggebend dafür, wie sie von potenziellen Bewerbern wahrgenommen wird. Die richtige Reihenfolge ist nach Jan Hartwich die folgende: 1. Unternehmensbeschreibung, 2. Vorteile der Kanzlei, 3. Aufgabenfelder, 4. Anforderungen an den Kandidaten. „Häufig schreiben Kanzleien zuerst sehr viel über sich selbst, bevor sie die Informationen preisgeben, die den Kandidaten wirklich interessieren. Allerdings haben die meisten Kandidaten zu diesem Zeitpunkt bereits ihr Interesse verloren. Daher sollte man dem Kandidaten die für ihn relevanten Informationen zuerst liefern“, erklärt der Experte.
Tipp 2: Den Kandidaten emotional überzeugen
Neben der Reihenfolge der Stellenanzeigen ist ein weiterer Fehler vieler Kanzleien, dass sie eine komplett rationale Faktenauflistung niederschreiben. Da es sich bei Steuerberatern um Menschen handelt, die in der Regel sehr rational denken und viel mit Zahlen, Fakten und Daten zu tun haben, ist das nachvollziehbar. Allerdings treffen die Bewerber, die sie für sich gewinnen wollen, ihre Entscheidungen nicht auf Basis von Fakten, sondern auf Basis von Emotionen. Nur wenige wechseln ihre Stelle, weil sie gerne einen Urlaubstag mehr erhalten wollen. Viel häufiger liegt es daran, dass sie sich in ihrer aktuellen Kanzlei unwohl fühlen. Dementsprechend muss man, wenn man sie auf ihrer Gefühlsebene abholen möchte, auch emotional überzeugen.
Ein Beispiel vieler Kanzleien: „Wir suchen einen Steuerfachangestellten mit folgendem Gehalt. Wir haben diese Arbeitsanforderungen und bieten flexible Arbeitszeiten, Homeoffice und ein modernes Büro.“ Das ist nicht nur eine reine Faktenaufzählung, sondern auch sehr unpersönlich. Statt also beispielsweise von einem modernen Büro zu sprechen, sollte man darüber nachdenken, was genau man damit ausdrücken möchte. Meist wollen die Kanzleien kommunizieren, dass sich die neuen Mitarbeiter hier wohlfühlen – und das kann wie folgt ausdrücken: „Wir bieten ein modernes, helles und gemütliches Büro, in dem man sich wohlfühlt.“ Hier zeigt sich außerdem, wie gut die Vorarbeit der Kanzlei war. Denn hat man herausgefunden, was der Kandidat sich von seinem zukünftigen Arbeitgeber erhofft, kann das in der Stellenanzeige wiedergegeben werden.
Tipp 3: Im Sinne des Bewerbers schreiben
Hartwich berichtet, dass viele Unternehmen außerdem sehr häufig von sich selbst sprechen und aus der eigenen Perspektive schreiben. Dabei beabsichtigt man, mit der Anzeige potenzielle Bewerber anzusprechen. Daher sollte man die Anzeige auch aus ihrer Sicht formulieren. Es soll herauskommen, was der Bewerber von der Kanzlei hat. Statt also zu sagen: „Wir bieten flexible Arbeitszeiten“, sollte man sagen: „Freue dich auf flexible Arbeitszeiten.“
Tipp 4: Auf Floskeln verzichten
Aus vielen Stellenanzeigen geht nicht hervor, welche Vorteile das Unternehmen bietet, weil das Unternehmen diese Informationen in nichtssagende Floskeln verpackt. Diese Floskeln sind zudem weit verbreitet und verlieren damit zusätzlich an Bedeutung. Ein häufig gesehenes Beispiel: Das attraktive Arbeitsumfeld. Was genau bedeutet das? Hartwich empfiehlt, auf Floskeln dieser Art zu verzichten und stattdessen genau zu beschreiben, was man sagen möchte. Wie ist das Arbeitsumfeld und welche Vorteile bietet es dem Bewerber? Auch hier ist wichtig, vorher in Erfahrung zu bringen, was der potenzielle Bewerber sich von einer neuen Stelle wünscht.
Tipp 5: Klare Handlungsaufforderung
Viele Kanzleien verzichten auf eine klare Handlungsaufforderung. Stattdessen schließen sie ihre Stellenanzeige mit Worten wie: „Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung“ – im schlimmsten Fall endet die Stellenausschreibung sehr abrupt. Dabei ist es essenziell, den Bewerber am Ende des Stellenangebots zu einer Handlung aufzufordern. Das kann wie folgt klingen: „Die Anzeige klang interessant? Dann melde dich jetzt telefonisch bei uns unter der Nummer …“. Auch möglich ist: „Die Anzeige klang interessant? Dann schicke uns jetzt deine Bewerbungsunterlagen und wir melden uns kurzfristig bei dir.“ Den Bewerber direkt dazu aufzufordern, eine Handlung durchzuführen, kann die Chance erhöhen, dass er sich wirklich meldet.
Extra Tipp: Die Stellenanzeige auf der richtigen Plattform platzieren
Hat man alle vorangegangenen Tipps beachtet und die Stellenanzeige richtig ausformuliert, dann hebt man sich deutlich von der Konkurrenz ab und hat ihnen gegenüber einen großen Vorteil. Allerdings muss man auch sichergehen, dass die Anzeige von ausreichend vielen Interessenten gesehen wird. Daher ist es wichtig, sie auf der richtigen Plattform zu platzieren – eine Zeitungsannonce bringt beispielsweise nur extrem selten nennenswerte Ergebnisse. „Heutzutage muss man vorrangig online präsent sein. Daher empfiehlt es sich, die Anzeige in den richtigen Stellenbörsen und auf der eigenen Homepage zu veröffentlichen“, erklärt Hartwich. Außerdem sollte man herausfinden, auf welchen Jobbörsen die Bewerber der eigenen Region präsent sind. Nur so wird man dann mit seinen Stellenanzeigen eine große Sichtbarkeit erreichen und ausreichend Bewerbungen erhalten.
Über Jan Hartwich:
Jan Hartwich ist Geschäftsführer der Zeitsprung Media GmbH und ein gefragter Experte für das Thema Mitarbeitergewinnung im Kanzleibereich. Durch seine Erfahrung als ehemaliger Talentscout weiß er, worauf Bewerber wirklich Wert legen und wie man sich als Kanzlei wirklich interessant macht. Daher hilft er mit seiner Agentur Kanzleien durch zielgerichtetes Bewerbermarketing planbar und systematisch neue Fachkräfte zu gewinnen Kanzleien. Weitere Informationen: https://zeitsprungmedia-gmbh.de/
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