Gelnhausen (ots) –
– Wochenarbeitszeit von 41 Stunden nicht mehr zeitgemäß
– Grundsteuerreform ist eine riesige Zusatzbelastung für Beschäftigte
– Beruf für junge und ältere Menschen attraktiver machen
Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband Hessen (DSTG Hessen) fordert von der Hessischen Landesregierung attraktivere Arbeitsbedingungen in den Finanzbehörden. Dies wurde im Rahmen der Beratungen der Delegierten der hessischen Ortsverbände Anfang Dezember 2022 im osthessischen Bad Soden-Salmünster deutlich.
Die Arbeit in Finanzbehörden ist für junge Menschen immer weniger attraktiv. Darüber kann auch die aktuell verabredete neue Vereinbarung zum mobilen Arbeiten und zur gleitenden Arbeitszeit nicht hinwegtäuschen. Insbesondere liegt das nach den Worten des Landesvorsitzenden Michael Volz auch an der nach wie vor geltenden Wochenarbeitszeit von 41 Stunden, an fehlenden Mindestkomponenten bei der Besoldung, Versorgung, also der Bezahlung und an der riesigen Belastung durch die Grundsteuerreform und vielfältigen weiteren Schwerpunktaufgaben.
Andere Firmen befassen sich mit Themen wie „New Work“ und einer 4-Tage-Woche und unsere verbeamteten Kollegeinnen und Kollegen müssen 41 Stunden arbeiten. Zwar wird eine Stunde wöchentlich dem sogenannten Lebensarbeitszeitkonto zugebucht, was aber nicht darüber hinwegtäuschen kann, dass junge und ältere Menschen in unserer Finanzverwaltung ganz andere Erwartungen haben. „Quiet Quitting“ ist ein aktuelles Schlagwort, was nichts anderes heißt, als „Dienst nach Vorschrift“.
Auch unter dem Blickwinkel der Personalgewinnung sind angemessene Einkommen und moderne Arbeitsbedingungen für die Finanzbehörden wichtig. „Wir verlieren permanent Kolleginnen und Kollegen, die wir dringend brauchen“, warnt Volz vor dem personellen Ausverkauf der Behörden. Abwanderungsbewegungen gebe es aus Finanzbehörden auch in Richtung Kommunalverwaltungen oder in benachbarte Bundesländer wie Baden-Württemberg, in denen Beschäftigte häufig die Chance auf eine Beförderung in höhere Besoldungsstufen haben. „Wir verlieren oft selbst langjährig erfahrene und hochqualifizierte Kräfte“, gibt Volz zu bedenken.
„Andere, auch öffentliche Arbeitgeber haben gegenüber Hessen bezüglich der Karrieremöglichkeiten Boden gut gemacht und sie besolden sowie versorgen schlicht besser. Wir fordern deshalb deutliche Verbesserungen“, erklärte der DSTG-Vorsitzende.
Auch die Grundsteuerreform ist eine erhebliche körperliche und psychische Belastung für die Beschäftigten. Dies zeigte sich an vielen kritischen Stimmen anlässlich der Sitzung des Hauptvorstandes in Bad Soden-Salmünster. Bei bis zu täglichen 80 Telefonaten mit Steuerbürgern und das über Monate hinweg, kommen nicht wenige Finanzbedienstete an ihre Leistungsgrenze. Zwar sind für die Bearbeitung der Grundsteuer auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt worden, aber dennoch entstehen Überlastungssituationen. Die gleichzeitige Vollausstattung der Außendienste, die fortlaufenden Strukturprojekte, die Schwierigkeiten in der IT, die angepassten Zielvereinbarungen, um nur einige Beispiele zu nennen, bringen die Beschäftigten an, und manchmal schon über, ihre Belastungsgrenzen.
Bei der Gewinnung von Nachwuchskräften tut sich Hessen derzeit sehr schwer, dabei liegt man sicherlich im Bundestrend der Finanzverwaltungen, was allerdings ein schwacher Trost ist. Die DSTG Hessen fordert die hessische Landespolitik deshalb auf, mit ihr, über moderne und fortschrittliche Arbeits- und Rahmenbedingungen zu reden und diese rasch zu entwickeln. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sollten daran interessiert sein, dass weder mittel- noch langfristig ein personeller Kollaps in den Dienststellen und Ämtern unseres Mitgliederbereichs eintritt.
Außerdem verweist die DSTG Hessen erneut auf ihre Forderung nach einer höheren Besoldung und Versorgung von jeweils acht Prozent in den kommenden beiden Jahren als verfassungsgemäße Bezahlung, wie sie bereits vor Jahren vor den Gerichten erstritten wurde. Die von der Politik für den Doppelhaushalt 2023/2024 angekündigten zwei Mal drei Prozent sind viel zu gering. Im Übrigen ist dies keine Tarifforderung sondern ein verfassungsgemäßer Anspruch, der längst erfüllt sein müsste. Ebenso ist, wie in vielen anderen Branchen, eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 Euro erforderlich.
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Quelle: ots