Die perfekte Steuerstrategie: Experte verrät 5 Tricks, die Unternehmen von großen Konzernen lernen können, um Steuern zu sparen

Düsseldorf (ots) –

Die Steuerzahlungen eines Unternehmens können einen erheblichen Teil der Liquidität kosten. Deshalb sind viele Unternehmen ständig auf der Suche nach legalen Möglichkeiten, dabei zu sparen. Große Konzerne haben in diesem Bereich oft einen Vorsprung, da sie über Ressourcen und Expertise verfügen, um komplexe Steuerstrategien zu entwickeln und umzusetzen.

„Doch auch kleinere Unternehmen können von den Tricks und Taktiken der Konzerne lernen und somit ihre Steuerbelastung senken“, erklärt „Mr. Umstrukturierung“ Soufian El Morabiti. Er entwickelt zukunftsorientierte Steuerstrategien für mittelständische Unternehmen und kennt die besten Maßnahmen, um die Ausgaben für Steuern zu minimieren. Gerne verrät er in diesem Gastbeitrag fünf Tipps, die Unternehmen von Konzernen lernen können, um Gewinne zu maximieren.

1. Investitionsabzugsbetrag geltend machen

Mittelständische Unternehmen können durch die Nutzung des Investitionsabzugsbetrages Steuern sparen. Die Unternehmen können einen Teil der geplanten Ausgaben für bewegliche Güter wie Maschinen, Möbel oder Fahrzeuge im laufenden Jahr bereits abschreiben – seit dem 01.01.2022 sogar bis zu 50 Prozent. Diese sofortige gewinnmindernde Berücksichtigung reduziert die Steuerlast ohne tatsächliche Ausgaben. Die Steuerlast wird somit in Vermögen umgewandelt.

2. Sonderabschreibungen nutzen

KMU mit einem jährlichen Gewinn von unter 200.000 Euro können zudem durch die Nutzung von Sonderabschreibungen ihre Steuerbelastung reduzieren. Diese Abschreibungen müssen innerhalb von fünf Jahren vorgenommen werden. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass neben den linearen Abschreibungen auch 20 Prozent der Herstellungs- und Anschaffungskosten zusätzlich als Sonderabschreibung geltend gemacht werden können. Diese zusätzliche Abschreibung kann eine wertvolle Unterstützung bei der Minimierung der Steuerbelastung sein.

3. Geschäftsführergehalt optimieren

Viele Unternehmer zahlen sich selbst kein Gehalt aus, was zu einem unnötigen Verlust des Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer führt. In diesem Jahr beträgt der Grundfreibetrag 10.347 Euro. Um von diesem Steuerfreibetrag zu profitieren, sollten Geschäftsführer mindestens 1.000 Euro Gehalt im Monat beziehen. In schwierigen Zeiten kann es hingegen sinnvoll sein, hohe Lohnzahlungen an den Geschäftsführer zu reduzieren, um die Steuerlast zu verringern.

4. Rückstellungen überprüfen

Viele Betriebe nutzen bereits die Möglichkeit der Bildung von Rückstellungen, aber es gibt oft weitere potenzielle Risiken zu berücksichtigen. Es ist wichtig, alle finanziellen Verpflichtungen zu identifizieren, die in ihrer Höhe noch nicht feststehen. Durch die Bildung einer Rückstellung für die zu erwartenden Leistungen in der Bilanz kann nicht nur der zu versteuernde Jahresüberschuss, sondern auch die Vorauszahlungen für Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer gesenkt werden.

5. Zur optimalen Rechtsform wechseln

Wer als Einzelunternehmer, Personengesellschaft oder Freiberufler einen Gewinn ab circa 80.000 Euro erzielt, muss oft mehr als Kapitalgesellschaften zahlen und haftet sogar mit seinem persönlichen Vermögen. Daher lohnt es sich, bei einem Gewinn ab dieser Höhe zu überprüfen, ob eine Umwandlung in eine GmbH oder Holdingstruktur vorteilhafter sein könnte. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn das Geld reinvestiert werden soll. Es gilt also abzuwägen, welche Rechtsform die beste Option für das Unternehmen ist, um finanzielle Belastungen zu minimieren.

Über Soufian El Morabiti und Ali Doygun:

Soufian El Morabiti und Ali Doygun entwickeln mit GoldmanTax intelligente Steuerstrategien für den Mittelstand. Die beiden Steuerprofis haben es sich zur Aufgabe gemacht, die Steuerberatung zu revolutionieren und Mittelständlern dabei zu helfen, den niedrigsten für sie möglichen Steuersatz zu erhalten. Dabei setzt die Steuerkanzlei GoldmanTax auf die Steuerstrategien der erfolgreichsten Konzerne. Mehr Informationen dazu unter: https://www.goldmantax.de/

Pressekontakt:
GMT Steuerberatungsgesellschaft mbH
www.goldmantax.de
[email protected]

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