Was vom Weihnachtsgeld übrigbleibt

Neustadt a. d. W. (ots) –

Alle Jahre wieder dürfen sich Millionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über Weihnachtsgeld freuen. Fast 86 Prozent der Tarifbeschäftigten in Deutschland erhalten die Sonderzahlung in diesem Jahr, wie das Statistische Bundesamt informiert. Im Schnitt liegt diese bei knapp 3.000 Euro – brutto wohlgemerkt. Doch wieviel bleibt davon nach Abzug der Lohnsteuer hängen? Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zeigt anhand eines Rechenbeispiels, wie Weihnachtsgeld versteuert wird.

Weihnachtsgeld zählt zum steuerpflichtigen Arbeitslohn

In der Regel wird Weihnachtsgeld Ende November zusammen mit dem „normalen“ Gehalt überwiesen. Das führt nicht selten zu einem unangenehmen Nebeneffekt. Im Monat der Überweisung erhöht sich dadurch zwar das Monatsgehalt. Dies hat aber zur Folge, dass unter Umständen der Steuersatz steigt und für das Weihnachtsgeld mehr Lohnsteuer einbehalten wird als für einen entsprechend hohen „normalen“ Arbeitslohn.

Weihnachtsgeld ist nämlich voll steuerpflichtig und zählt zum Arbeitslohn. Und da es nicht regelmäßig, sondern nur in einem Monat des Jahres gewährt wird, muss es anders als der laufende Arbeitslohn als Einmalzahlung unter den „sonstigen Bezügen“ versteuert werden. Diese Abgrenzung ist wichtig für die Berechnung der Lohnsteuer, die darauf fällig wird.

Wieviel Lohnsteuer wird vom Weihnachtsgeld abgezogen?

Beispiel: Ein kinderloser Arbeitnehmer mit Lohnsteuerklasse 1 verdient monatlich 3.500 Euro brutto. Er ist gesetzlich renten- und krankenversichert, sein Krankenkassen-Zusatzbeitrag liegt bei 1,5 Prozent, er zahlt keine Kirchensteuer. Ende November 2024 erhält er von seinem Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn 2.000 Euro Weihnachtsgeld.

Sein Jahresbruttogehalt für 2024 beträgt ohne das Weihnachtsgeld voraussichtlich 42.000 Euro (3.500 Euro x 12 Monate). Darauf werden laut Rechner des Bundesfinanzministeriums 5.281 Euro Lohnsteuer fällig. Mit dem Weihnachtsgeld erhöht sich sein Jahresbruttogehalt auf 44.000 Euro, das ergibt eine Lohnsteuer von 5.768 Euro.

Die Differenz zwischen den beiden Ergebnissen beträgt 487 Euro (5.768 – 5.281) – und dieser Betrag wird als Lohnsteuer von den 2.000 Euro Weihnachtsgeld abgezogen. Zum Vergleich: Ein Arbeitnehmer mit den gleichen Merkmalen wie im Beispiel und einem Bruttogehalt von 2.000 Euro brutto im Monat zahlt lediglich 110,16 Euro Lohnsteuer.

Darüber hinaus werden für das Weihnachtsgeld auch noch Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung fällig. Letztendlich bleibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern üblicherweise etwas mehr als die Hälfte des Weihnachtsgelds netto übrig.

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitgliedern und bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Beraterinnen und Berater. Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 StBerG.

Pressekontakt:
Steffen Gall
Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. WeinstraßeTel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49E-Mail: presse@vlh.de
Web: www.vlh.de/presse
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Quelle: ots

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