Vermögensabsicherung im Unternehmen: Die beliebtesten Rechtsformen im Vergleich

Sarstedt (ots) –

Sowohl bei der Gründung einer Firma als auch im späteren Verlauf ist die Frage nach der Rechtsform entscheidend, nimmt sie doch auf persönliche, finanzielle, steuerliche und rechtliche Aspekte Einfluss. Eine pauschale Ideallösung hierfür gibt es aber nicht – worauf sollten Unternehmer also achten, um die richtige Entscheidung treffen zu können?

„Von der begrenzten Haftung bis zur Steuerstruktur – die richtige Wahl kann nicht nur Ihre Ressourcen sichern, sondern auch das Unternehmen auf einen Pfad nachhaltiger Stabilität führen. Für die richtige Entscheidung kommt es aber auf die relevanten Aspekte an“, sagt Björn Erhard. Er ist Experte für Genossenschaftsgründungen und Vorsitzender des Deutschen Interessenverbands der Kleingenossenschaften e. V.

In diesem Artikel beleuchtet er, wie Unternehmen ihr Vermögen richtig absichern.

Vom Privat- zum Firmenvermögen – der Unterschied zwischen Einzelunternehmen und GmbH

Wenngleich die Hürde für ein Einzelunternehmen am niedrigsten angelagert ist, ist diese Rechtsform für Wachstum und Kapitalgewinn am ungünstigsten. Immerhin kann ein Einzelunternehmen kein Betriebsvermögen besitzen – jeder verdiente Euro wird also dem Inhaber als Einkommen angerechnet. Gleichzeitig ist dieser als Privatperson voll haftbar, sollte das Unternehmen insolvent werden.

Etwas besser verhält es sich bei einer GmbH. Zwar setzt deren Gründung voraus, dass ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro vorliegt, jedoch ist die Haftung im Normalfall auf das Geschäftsvermögen begrenzt. Dadurch besteht auch im Insolvenzfall ein geringeres Risiko für Gesellschafter. Ebenso ist eine GmbH steuerlich günstiger, da Geschäftserträge ins Vermögen der Firma übergehen, während der Inhaber nur sein Gehalt als Geschäftsführer versteuern muss.

Wirtschaftliche Flexibilität bei GmbH stark eingeschränkt

Dennoch ist eine GmbH nicht ideal, um Kapital zu bilden und abzusichern. So könnte schuldhaftes oder fahrlässiges Handeln dazu führen, dass Schadenersatzansprüche gegen einzelne Gesellschafter entstehen, während bei der Expansion in andere Geschäftsfelder zusätzliche Unternehmen gegründet werden müssten, da eine GmbH immer an ihren Geschäftszweck gebunden ist. Beispielsweise könnte eine GmbH, bei deren Gründung „Transport und Lagerung von Gütern“ als Geschäftszweck angegeben wurde, nicht zusätzlich ins Immobiliengeschäft einsteigen.

Die Lösung bietet eine dritte Rechtsform: die Genossenschaft. Diese ist nicht nur voll rechtsfähig und kann damit Firmenvermögen besitzen, sondern bietet zusätzlich den Vorteil, dass jedes Mitglied nur bis zur Höhe seiner eigenen Einlage haften muss, falls eine Insolvenz droht. Je nach Größe und Satzung der Genossenschaft ist es schon ab einer Einlage im niedrigen zweistelligen Bereich möglich, Mitglied zu werden.

Ferner stellt es einen erheblichen Vorteil dar, dass eine Genossenschaft bei ihren Geschäftsfeldern nur an ihre eigene Satzung gebunden ist. Beschließen die Mitglieder einer Transportgenossenschaft also, die Satzung zu ändern, um zusätzlich in den An- und Verkauf von Gütern zu expandieren oder Stellfläche zu vermieten, kann dies ohne rechtliche Probleme in die Tat umgesetzt werden.

Beste Bedingungen für Kapitalgewinn und Sicherheit nur in der Genossenschaft

Diese zusätzliche Flexibilität bietet Genossenschaften auch darüber hinaus zahlreiche Vorzüge. Baut eine Dienstleistungsgenossenschaft zum Beispiel ein eigenes Immobilienvermögen auf, kann sie von den Mitgliedern per Satzungsänderung zu einer Wohnungsbaugenossenschaft umfunktioniert werden. Wird daraufhin eine neue Dienstleistungsgenossenschaft gegründet, die die ursprünglichen Geschäfte der Genossenschaft weiterführt, ist der Immobilienbestand vor einer Liquidation sicher, falls der neuen Dienstleistungsgenossenschaft eine Insolvenz droht.

Derartige Methoden wären in einer GmbH oder einem Einzelunternehmen undenkbar, da Unternehmen dieser Rechtsformen zweckgebunden sind – eine Änderung des Geschäftsfelds ist nach Gründung nur schwer möglich, während auf die Übertragung von Vermögen erhebliche Steuern anfallen. Entsprechend ist es nur mit einer Genossenschaft möglich, Vermögenswerte sicher zu vermehren und im schlimmsten Falle effektiv zu schützen.

Über Björn Erhard:

Björn Erhard, Vorsitzender des Deutschen Interessenverbands der Kleingenossenschaften e.V., ist Experte für Genossenschaften. Als erfolgreicher Unternehmer suchte er nach einer Möglichkeit, die Übergabe seines Unternehmens an seine Kinder sicher und steuerfrei zu gestalten. Dabei stieß er auf die Genossenschaft als Lösung. Heute unterstützt er als Unternehmensberater mit seinem Team Gründer bei der Gründung von Genossenschaften und begleitet sie bis zum Erfolg. Er setzt sich dafür ein, die Vorteile dieser Unternehmensform in der Unternehmerwelt bekannter zu machen. Mehr Informationen dazu unter: https://xn--bjrnerhard-fcb.de/

Pressekontakt:
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Vertreten durch: Björn Erhard
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Ruben Schäfer
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Quelle: ots

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