Verbraucherschutz: Rückzahlung bei Verlusten in Online-Casinos!

Mönchengladbach (ots) –

Menschen, die Geld im Online-Casino verspielt haben, können vor Gericht ihr Geld zurückholen. Der Hintergrund: Das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland ist weitgehend verboten. Damit sind die Verträge zwischen Spieler und Anbieter nichtig.

Laut dem Glücksspielstaatsvertrag ist (Online-)Glücksspiel in Deutschland nur dann legal, wenn der Anbieter solcher Dienstleistungen im Besitz einer deutschen Lizenz ist. Trotz dieser Regelungen durch den Glücksspielstaatsvertrag bieten weiterhin zahlreiche Online-Casinos mit einer Lizenz aus dem EU-Ausland, zum Beispiel aus Malta oder Zypern, ihre Dienstleistungen auf dem deutschen Markt an, heißt es beim Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V.

Das führt dazu, dass man sein verlorenes Geld bei illegalem Glücksspiel zurückfordern kann. Da die Online-Glücksspielanbieter das Geld aber nicht auszahlen, sollten geschädigte Verbraucher den Weg vor Gericht gehen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Beschluss vom 4. April 2022, Az. 23 U 55/21) verdeutlichte, dass ein Online-Casino keinen Anspruch auf das Geld der Spieler habe. Der Grund: Das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland sei weitreichend verboten und die Verträge zwischen Spieler und Anbieter daher nichtig gewesen. Damit ist das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Gießen (Az.: 4 O 84/20), dass der maltesische Anbieter von Online-Glücksspiel an den Kläger 11.758,50 Euro zurückzahlen muss, de facto bestätigt.

Das folgt § 812 Bürgerliches Gesetzbuch, in dem es unter der Überschrift „Herausgabeanspruch“ heißt: „Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.“ Auch § 823 BGB „Schadensersatzpflicht“ kommt in dem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zum Tragen.

„Erst seit dem 1. Juli 2021 können Casinos ihr Angebot legal auch in Deutschland präsentieren, wenn sie dafür über eine nationale Lizenz verfügen. Daraus ergibt sich eine eindeutige Rechtslage. Wer vor diesem Stichtag bei einem Online-Glücksspiel-Anbieter Geld verloren hat, kann dieses zurückfordern. Bislang haben die Gerichte entsprechende Forderungen geschädigter Verbraucher regelmäßig abgelehnt mit dem Argument, dass es sich um illegales Online-Glücksspiel handele. Daher existiere kein Rückzahlungsanspruch. Das OLG Frankfurt hat nun deutlich gemacht, der Rückzahlungsanspruch sei nur dann zu verwehren, wenn Spieler von der Illegalität des Online-Glücksspiels gewusst hätten. Das beklagte Online-Casino müsse diesen Zusammenhang dem Spieler nachweisen. Und das ist natürlich schwierig für die Anbieter illegaler Online-Casinos“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos (http://www.hartung-rechtsanwaelte.de) spezialisiert.

Er betont daher: „Spieler, die in Online-Casinos vor dem 1. Juli 2021 Geld verloren haben, sollten sich nicht scheuen, den Weg zum Gericht zu gehen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Türen für erfolgreiche Schadenersatzklagen weit geöffnet. Das sollten sich geschädigte Verbraucher nicht entgehen lassen.“

Pressekontakt:
Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: [email protected]
Internet: www.hartung-rechtsanwaelte.de
Original-Content von: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

Latest articles

Similar articles

Subscribe to our newsletter

Instagram