Stolperfalle Jahresabschluss: GoldmanTax verrät, welche Fehler immer wieder gemacht werden

Düsseldorf (ots) –

Der Jahresabschluss in Unternehmen ist Sache des Steuerberaters. Dennoch geht vielen Betrieben regelmäßig und unbemerkt einiges an Liquidität verloren, weil die gesetzlichen Möglichkeiten nicht ausgeschöpft werden. Soufian El Morabiti und Ali Doygun sind Steuer-Experten und stellen dem Mittelstand mit GoldmanTax – Die Steuerkanzlei spezielle Strategien zur Verfügung, um Steuern und Abgaben zu sparen und über einen optimierten Jahresabschluss den Handlungsspielraum ihrer Mandanten zu erweitern. Hier erfahren Sie, welche Fehler beim Jahresabschluss immer wieder gemacht werden und wie sie sich vermeiden lassen.

Die meisten mittelständischen Unternehmen legen die Erstellung des Jahresabschlusses in die Hand eines externen Steuerberaters, allerdings fallen die Abgaben an die Finanzbehörden oft viel höher aus, als es eigentlich nötig wäre. Der Grund: „Viele Kanzleien sehen in den Jahresabschlüssen ein Routinegeschäft, das möglichst schnell abgearbeitet werden soll – leider nehmen sie sich dabei oft nicht die Zeit, um ihre Mandanten auch proaktiv zu beraten und die Bilanzen auf sämtliche denkbaren Möglichkeiten zur Steuerersparnis zu prüfen“, sagt Soufian El Morabiti von GoldmanTax – Die Steuerkanzlei. „So bleiben viele Gelegenheiten wie außerplanmäßige Abschreibungen oder wenig bekannte Optionen für Rückstellungen oft ungenutzt, obwohl sie den ausgewiesenen Gewinn maßgeblich senken könnten.“

„Wenn Unternehmen lediglich zum Jahresabschluss mit ihrem Steuerberater in Kontakt kommen, bleiben viele sinnvolle Schritte wie unterjährige Zwischenbilanzen außen vor – eine echte Beratung oder gar die Entwicklung einer optimierten Strategie zur Senkung der Steuerlast ist so nicht möglich“, ergänzt Ali Doygun. Die beiden Experten wissen, wovon sie sprechen: Mit ihrer Beratung haben Soufian El Morabiti und Ali Doygun bereits über 4.000 Mandanten zu einer betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Optimierung verholfen. Welche vermeidbaren Fehler bei der Erstellung des Jahresabschlusses immer wieder gemacht werden und wie sie sich vermeiden lassen, haben die Experten von GoldmanTax – die Steuerkanzlei im Folgenden zusammengefasst.

Fehlerquelle Nr. 1: Das Timing von Buchhaltung und Jahresabschluss

Ein häufig zu beobachtender Fehler sowohl von Unternehmern als auch vielen Steuerberatern ist die fehlende Erstellung unterjähriger Bilanzen. Meist wird zwar auf normalem Weg eine monatliche Buchhaltung erstellt, dabei werden jedoch viele Sachverhalte als durchlaufende Posten verbucht und dann erst am Jahresende oder gar später endgültig geklärt. Der Nachteil ist, dass der jeweilige Unternehmer diese Auswertungen teilweise nicht nachvollziehen kann oder sie nicht genügend aussagekräftig sind, weil beispielsweise Kosten wie die Jahresgebühren für Versicherungen nicht berücksichtigt werden – wenn dann der Jahresabschluss erstellt wird, ist letztlich das gesamte Ergebnis verzerrt und die Überraschung entsprechend groß. Besser ist es daher, die Jahresabschlusstätigkeiten bereits die ganze Zeit über sauber und gründlich in die unterjährige Buchhaltung einzubeziehen.

Fehlerquelle Nr. 2: Veraltete Datenbestände

Eine weitere Ursache von fehlerhaften Jahresabschlüssen ist zudem oft in veralteten Daten und Altbeständen zu finden. Häufig haben Mandanten etwa zwischenzeitlich den Steuerberater gewechselt oder Sachverhalte haben sich bereits vor Jahren erledigt – die verbuchten Altlasten finden sich jedoch weiterhin in den Auswertungen, weil sich niemand veranlasst sieht, sich mit diesen Positionen zu beschäftigen. So werden etwa Fahrzeuge oder elektronische Geräte über die Jahre immer wieder vorgetragen, obwohl sie sich gar nicht mehr im Betriebsvermögen befinden. Um diese Fehlerquelle auszuschließen, sollten Unternehmen und Steuerkanzleien daher diese „Jahresabschluss-Leichen“ frühzeitig beseitigen und bereinigen.

Fehlerquelle Nr. 3: Ungenutzte Abschreibungsmöglichkeiten

Zudem werden von den wenigsten Steuerberatern die existierenden Abschreibungsmöglichkeiten maximal ausgenutzt. Der Gesetzgeber gibt den Unternehmen verschiedene Möglichkeiten an die Hand, um bewegliche Wirtschaftsgüter abzuschreiben: Neben der planmäßigen Abschreibung gibt es hier auch den Weg der außerplanmäßigen Abschreibung, zum Beispiel wenn bewegliche Wirtschaftsgüter dauerhaft im Wert gemindert sind. Nicht nur werden planmäßige Abschreibungen innerhalb des Jahresabschlusses von vielen Beratern falsch erstellt, sondern auch die außerordentlichen Abschreibungen fast nie genutzt – so verlieren Unternehmen jedoch die Möglichkeit, ihren ausgewiesenen Gewinn entsprechend zu senken.

Fehlerquelle Nr. 4: Warenbestände und Vorräte

Zudem ist auch die ungenügende Prüfung des Warenbestandes als häufige Fehlerquelle zu beobachten. So werden vorhandene Warenbestände und Vorräte oft nicht richtig bewertet oder überhaupt geprüft, was das Jahresabschlussergebnis erheblich verzerren kann – gerade bei Großhändlern oder Logistikunternehmen mit großen Warenlagern sollte daher regelmäßig der Wareneingang mit dem verbuchten Warenbestand verglichen und Abweichungen unverzüglich bereinigt werden, um nicht erst kurz vor Jahresabschluss mit Überraschungen in Bilanz konfrontiert zu werden.

Fehlerquelle Nr. 5: Fehlende Rückstellungen

Schließlich sind im Unternehmenssteuerrecht über 100 mögliche Rückstellungspositionen bekannt, die meisten Jahresabschlüsse weisen jedoch nur exakt eine Rückstellung auf – diejenige für die Jahresabschlusskosten des Steuerberaters. Rückstellungen sind jedoch vor allem dafür gedacht, zukünftige Risiken bereits im laufenden Wirtschaftsjahr zu berücksichtigen, indem sie von den Unternehmen als gewinnmindernde Aufwendungen geltend gemacht werden können.

Zudem sollen dadurch auch etwaige Gläubiger mittels eines aussagekräftigen Ergebnisses auf Risiken hingewiesen werden, daher sind die Unternehmen zu diesen Rückstellungen auch gesetzlich verpflichtet. Da jedoch in den weitaus meisten Jahresabschlüssen lediglich die Rückstellung für das Risiko der Kosten des Jahresabschlusses zu finden sind, wird hier viel zu oft die Chance zur rechnerischen Gewinnreduzierung vertan. Daher sollte die volle Ausschöpfung der Rückstellungsoptionen ebenso wie die unterjährige Bilanzierung und die Ausnutzung aller Abschreibungsmöglichkeiten ein selbstverständlicher Teil jedes steueroptimierten Jahresabschlusses sein.

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Pressekontakt:
GMT Steuerberatungsgesellschaft mbH
www.goldmantax.de
[email protected]

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