Steuerfreier Sachbezug ab 2022 – als Erster am Markt bietet givve® alle 3 rechtlich möglichen Optionen auf einer Karte

München (ots) –

Mit regelmäßigen Gehaltsextras können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter motivieren und die Zufriedenheit im Unternehmen steigern. Besonders beliebt sind hierbei monatliche Benefits im Rahmen der 44 EUR Freigrenze für den steuerfreien Sachbezug (ab 2022 Erhöhung auf 50 EUR).

Sachbezüge sind Einnahmen, die nicht in Geld bestehen, zum Beispiel Waren und Dienstleistungen, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern als Gehaltsnebenleistung anbietet, sogenannte Benefits.

Neue Regelungen beim Sachbezug erfordern innovative Lösungen

Erfreulich ist, dass die Sachbezugsfreigrenze ab 2022 von 44 EUR auf 50 EUR erhöht wird.

Um weiterhin als steuerfreier Sachbezug und nicht als steuerpflichtige Geldleistung bewertet zu werden, müssen ab 2022 alle Sachbezugslösungen in Deutschland auf die neuen gesetzlichen Anforderungen nach § 2 Absatz 1 Nummer 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) (https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_111222_zag.html;jsessionid=1CC7197515F68F79A64CB03C5D5CF4D7.2_cid503?nn=9450978#doc7846622bodyText24) angepasst werden.

Nun sind innovative Lösungen gefragt, um im Rahmen der rechtlichen Gegebenheiten weiterhin attraktive Sachbezugsleistungen anzubieten.

Die Zukunft des Sachbezugs mit givve®

givve® Card (https://ots.de/TfuE4M) – die 3 in 1 Multicard macht’s möglich. Als Erster am Markt bietet givve® alle 3 rechtlich möglichen Optionen auf einer Karte an. Arbeitgeber können pro Karte aus 3 verschiedenen Setups wählen und dabei auf die individuellen Vorlieben jedes Mitarbeiters

eingehen. So bietet givve® die größtmögliche Vielfalt beim Sachbezug ab 2022 (https://ots.de/TfuE4M).

3 mögliche Setups stehen zur Auswahl:

1. Regionales Setup: Anbieter aus der UmgebungAuswahl eines Landkreises oder einer Stadt der Wahl. Die Karte kann dann in dieser Region bei allen angeschlossenen Akzeptanzpartnern zum Bezahlen verwendet werden. Beispielsweise im gesamten Landkreis München bei allen givve® Akzeptanzstellen.
2. Nationales Setup: Ein Anbieter deutschlandweitAuswahl eines Anbieters. Die Karte kann bei diesem Anbieter dann deutschlandweit in allen Filialen sowie online zum Bezahlen eingesetzt werden. Beispielsweise deutschlandweit einkaufen bei einer ausgewählten givve® Akzeptanzstelle.
3. Internationales Setup: Eine Kategorie von Anbietern weltweitAuswahl einer von derzeit 22 möglichen Kategorien (z.B. Streamingdienste, Essen und Trinken, Bekleidung). Innerhalb der einen ausgewählten Kategorie, z.B. Streamingdienste kann die Karte dann u.a. bei Sky, NETFLIX, HD PLUS etc. zum Bezahlen verwendet werden. Weltweit – auch online, überall wo Mastercard akzeptiert wird.

Dank der fortschrittlichen Technologie der givve® Cards können Unternehmen optimal auf die Bedürfnisse der einzelnen Mitarbeiter eingehen und für jeden das Richtige auswählen!

Pressekontakt:
Nicola Weiß
givve® – PL Gutscheinsysteme GmbH
[email protected]
Original-Content von: givve®, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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