Schweizer Unternehmen wählen den falschen Kanton: Steuerberater verrät die besten Kantone für die Gewinn- und Einkommensteuer

Bern (ots) –

Die Steuerbelastung für Unternehmen in der Schweiz ist von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich. So gibt es beispielsweise hinsichtlich des Gewinnsteuersatzes Unterschiede von bis zu 20 Prozentpunkten. Um die Steuerlast möglichst gering zu halten, ist die Wahl des Kantons ausschlaggebend.

„Dabei sollten sowohl die Gewinn- als auch die Einkommenssteuer separat betrachtet werden“, so Henrik Telepski. Der Schweizer Steuerberater kennt die besten Kantone für niedrige Steuersätze – und ihre Besonderheiten. Gerne verrät er in diesem Artikel, worauf es bei der Wahl des Kantons zu achten gilt.

Die enormen Steuerunterschiede in den Schweizer Kantonen

Die Schweiz gilt für viele Gründer und Unternehmer als ausgesprochen interessanter Unternehmensstandort. Nicht zuletzt das Thema Steuern eröffnet hier einen spannenden Spielraum: Denn je nach Kanton fallen die Steuersätze ganz unterschiedlich aus – so etwa bei der Gewinnsteuer, die für Kapitalgesellschaften anfällt, oder bei der Einkommensteuer, die beispielsweise Einzelunternehmen zu entrichten haben. Selbst zwischen benachbarten Kantonen kann es so enorme Unterschiede in den Steuersätzen geben, dass in dem einen rund 22 Prozent und im anderen fast das Doppelte fällig wird.

Hier einige Beispiele, die sich jeweils auf die Höchstsätze beziehen: Während die Einkommensteuer mit bis zu 44.75 Prozent in Genf am höchsten ist, fallen im Kanton Zug lediglich bis zu 22.22 Prozent an. In puncto Gewinnsteuer ist Bern mit 21.04 Prozent der Spitzenreiter, während in Zug im Schnitt 11.85 Prozent auf Gewinne fällig werden. Allerdings gibt es innerhalb der Kantone ebenfalls Unterschiede, da die Gemeinden selbst für die Festlegung zuständig sind – und dies erfolgt jährlich neu. Doch diese Werte machen schon deutlich, dass sich mit einer klugen Wahl von Wohn- und Unternehmensstandort durchaus Steuern sparen lassen.

Die Optimierung der Steuerlast umsichtig angehen

Ein geeignetes Mittel, um die Steuerbelastung tief zu halten, ist die Wahl der geeigneten Rechtsform für ein Unternehmen: Die Gewinnsteuer ist in der Regel niedriger als die Einkommensteuer und ist in den meisten Kantonen linear, das bedeutet sie steigt nicht an, wenn man höhere Gewinne schreibt. Dadurch ist die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH oder AG in vielen Fällen sinnvoll. Eine weitere Möglichkeit ist ein Umzug des Unternehmens in einen anderen Kanton. Hierbei ist zu beachten, dass als Domizil der Ort verstanden wird, von dem aus das Unternehmen geleitet, verwaltet und gesteuert wird – Briefkastenfirmen kommen also von vornherein nicht in Frage.

Dann steht nämlich der Verdacht eines Scheindomizils im Raum. Und das kann bereits der Fall sein, wenn du in einem anderen Kanton wohnst und vom Homeoffice aus Rechnungen schreibst. De facto handelt es sich dabei um die effektive Domizilverlegung des Unternehmens – und das wird steuer- und strafrechtlich geahndet. Sinnvoll ist es daher in jedem Fall, sich bei einem solchen Vorhaben kompetent beraten zu lassen und dabei alle Vor- und Nachteile genau abzuwägen.

Über Henrik Telepski:

Henrik Telepski ist Geschäftsführer der Telepski Treuhand GmbH. Mit einem Team aus Experten hat sich der Finanzprofi der Aufgabe verschrieben, digitale Unternehmen dabei zu unterstützen, sich im Steuerdschungel zurechtzufinden. Dabei setzt er auf eine ganzheitliche, digitale Unternehmensberatung in Finanzfragen. Sein übergeordnetes Ziel ist es, eine funktionierende Steuerstrategie auszuarbeiten, die den Unternehmen bis zu sechsstellige Einsparungen ermöglicht. Mehr Informationen unter: https://www.telepski-treuhand.ch/.

Pressekontakt:
Telepski Treuhand GmbH
Vertreten durch: Henrik Telepski

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