Langenfeld (ots) –
Sascha Drache ist Experte für Stiftungsrecht und seit vielen Jahren als Berater von Mittelständlern tätig. Als solcher gibt er seinen Klienten die Instrumente über Stiftungsgründungen an die Hand, die sonst nur von Großkonzernen genutzt werden. Hier erfahren Sie, wie mittelständische Unternehmer mit einer Familienstiftung Vermögen aufbauen und die Steuerlast senken.
Viele kennen die Einrichtung von Stiftungen vor allem aus dem Bereich der Wohltätigkeit oder im Zusammenhang mit Großkonzernen: So haben etwa die bekannten deutschen Unternehmerfamilien wie Schwarz oder Albrecht große Teile ihres Vermögens in familieneigenen Stiftungen untergebracht. Nicht immer dienen diese Stiftungen allerdings gemeinnützigen Zwecken: Oft werden ganze Holding-Strukturen mit mehreren Stiftungen gegründet, die zusätzlich mit weiteren Tochtergesellschaften und Genossenschaften ergänzt werden – was wohl vor allem der Steueroptimierung gelten dürfte. Mittelständische Unternehmen haben die Möglichkeit zu solch komplizierten Strukturen meist nicht und ziehen daher die Aufmerksamkeit der Finanzämter auf sich. Daher ist auch die Einschätzung verbreitet, die Einrichtung einer Stiftung sei nur eine Sache der Superreichen. „Das ist jedoch nicht richtig. In vielen Bundesländern ist die Mindestgrenze für das Grundstockvermögen auf nur 150.000 Euro festgesetzt“, sagt Sascha Drache. „Ganz im Gegenteil ist die Stiftung also das einzige Instrument, mit dem Mittelständler einfach und ohne umfassendes Wissen ihr hart erarbeitetes Vermögen vor privaten und unternehmerischen Risiken schützen können.“
Der Experte beschäftigt sich seit über 15 Jahren mit dem Stiftungsrecht und weiß genau, wie Mittelständler die steuerlichen und wirtschaftlichen Vorteile einer Familienstiftung für sich nutzen können. Im Folgenden verrät er, wie sie sich ein steuerbegünstigtes Umfeld für das Vermögenswachstum schaffen und sich mit Stiftungen gegen viele Risiken absichern.
1. Schutz vor privaten Risiken
Auch wenn die Familie als sicherer Hafen gilt, lauern gerade im Familienunternehmen die größten Gefahren für Mittelständler – eine Tatsache, die allzu oft unterschätzt wird. So werden durchschnittlich etwa 140.000 Ehen geschieden. Gerade für Mittelständler führt das in vielen Fällen zu finanziellen Auseinandersetzungen. Schließlich besitzen diese meist ein Vermögen mit vergleichsweise hohem Streitwert – etwaige Besitzansprüche sind daher vorprogrammiert. Hinzu kommt, dass ihr Vermögen meist in einem Familienunternehmen aufgebaut wurde. Zerbricht die Familie, zerbricht damit häufig auch das Unternehmen selbst.
Um die Gefahr möglicher familiärer Konflikte elegant zu beseitigen, bieten sich die Gründung einer Stiftung an. So kann der Stifter etwa eine Holding-Struktur zwischen der Stiftung und seinem Unternehmen etablieren, indem er die Unternehmensanteile an die Stiftung verschenkt. Im Ergebnis gehören die Unternehmensanteile nicht mehr dem Stifter – und das entsprechende Vermögen bleibt vor dem Zugriff Dritter verschont.
2. Schutz vor unternehmerischen Risiken
Diese juristische Besonderheit der Stiftung als einer verselbstständigten Vermögensmasse schützt Mittelständler zudem vor unternehmerischen Risiken. In der Regel sind mittelständische Unternehmen als Personengesellschaften organisiert – im Falle geschäftlicher Missstände, wie einer Insolvenz, dürfen diese allerdings nicht auf staatliche Rettungspakete hoffen. Stattdessen haften sie mit ihrem Privatvermögen. Dagegen darf das in eine Stiftung eingebrachte Vermögen in Insolvenz- oder in sonstigen Haftungssituationen nicht herangezogen werden, um die Forderungen der Gläubiger zu bedienen. Diese Eigenschaft der Stiftung bietet für Mittelständler also einen kaum zu überschätzenden Vorteil bei der Absicherung ihres Vermögens.
3. Reduzierung der Steuerlast
Nicht zuletzt geht die Gründung einer Stiftung auch mit vielen attraktiven Steuerbegünstigungen einher. Zwar soll eine Familienstiftung vor allem privatnützigen Zwecken dienen, dennoch wurden ihr einige steuerrechtliche Vorteile gewährt. So unterliegen Familienstiftungen, wie auch andere Körperschaften, der Körperschaftsbesteuerung, die Gewerbesteuer von 15 Prozent fällt jedoch weg, sofern die Stiftung kein Gewerbe betreibt. Zusätzlich fällt auch auf die Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und anderen Kapitalerträgen lediglich die Körperschaftssteuer von 15 Prozent an. Im Vergleich: Bei natürlichen Personen würde bereits auf die Kapitalerträge eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent anfallen – zusätzlich sind die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung einkommensteuerpflichtig, weshalb diese mit einem Spitzensteuersatz von 45 Prozent besteuert werden könnten.
Großkonzerne nutzen diese Möglichkeiten schon lange, um über komplizierte Holding-Strukturen mit Stiftungen ihre Steuerlast drastisch zu reduzieren. Schon ab 150.000 Grundkapital steht diese Möglichkeit jedoch auch den meisten Mittelständlern offen – damit verfügen sie über ein leicht zu handhabendes Instrument für die Absicherungen ihres geschäftlichen Vermögens, statt jedes Jahr aufs Neue die Staatskasse zu füllen. Mittelständler sollten daher nicht zögern und die Gründung einer Familienstiftung in Betracht ziehen. Die steueroptimierende und schützende Wirkung wird schon nach kurzer Zeit erzielt und geht in ihrer Tragweite weit über den anfänglich zu leistenden Verwaltungsaufwand hinaus – mit einem Familienvermögen, das im Ergebnis über mehrere Generationen hinweg Bestand haben wird.
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