Rente vom Chef – 5 Gründe, warum Arbeitgeber die Betriebsrente stärken sollten

Landshut (ots) –

Viele Arbeitnehmer sind auf eine zusätzliche Altersvorsorge angewiesen, um im Alter ihren Lebensstandard halten zu können. Denn es ist kein Geheimnis mehr, dass das Rentensystem in Deutschland überlastet ist. Die gesetzliche Rente wird nicht mehr ausreichen, um Menschen ihren gewohnten Lebensstandard zu bieten. Vielmehr sollte man die Rente lediglich als Grundsicherung sehen, während man die Rentenlücke zum notwendigen Einkommen privat schließen muss.

Doch oft fehlt es an attraktiven Angeboten und viele Betriebe bieten diesen wichtigen Benefit nicht oder nur unzureichend an. Die Folgen sind spürbar: Im Ruhestand drohen finanzielle Engpässe, die den Lebensstandard erheblich einschränken können. Eine Lösung stellt die echte Betriebsrente dar. Dabei schaffen Arbeitgeber, die ihre betriebliche Altersvorsorge stärken, nicht nur eine bessere Zukunft für ihre Mitarbeiter, sondern profitieren auch selbst davon. Nachfolgend wird erklärt, welche konkreten Vorteile das Modell für Arbeitnehmer sowie -geber hat.

5 Gründe, die für eine Betriebsrente sprechen

1. Steuerliche Vorteile

Viele Menschen sparen bereits für ihren Ruhestand, müssen dafür jedoch meistens auf ihren Nettolohn zurückgreifen, was ihre monatlichen Einkünfte spürbar reduziert. Hier zeigt sich der große Vorteil der Betriebsrente: Die Beiträge werden direkt aus dem Bruttogehalt finanziert und zusätzlich durch Arbeitgeberzuschüsse erhöht. Solange die gesetzlichen Höchstgrenzen von 300 Euro eingehalten werden, bleiben diese Einzahlungen steuer- und sozialversicherungsfrei. Das bedeutet, dass jeder gezahlte Euro vollständig der Altersvorsorge des Mitarbeiters zugutekommt. Dieses „Sparen aus dem Bruttoeinkommen“ führt zu erheblichen Ersparnissen bei Steuern und Sozialabgaben und sorgt dafür, dass viel mehr investiert wird als über den Nettolohn.

2. Arbeitgeberzuschüsse

Seit 2019 sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, bei Entgeltumwandlungen einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags zu leisten, wenn durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden. Dieser Zuschuss gilt für alle seit 2019 abgeschlossenen Vereinbarungen und seit 2022 auch für bestehende Entgeltumwandlungen. Der Zuschuss kann als Anreiz für Arbeitnehmer dienen, sich für eine betriebliche Altersvorsorge zu entscheiden. Positiv ist dabei, dass Arbeitgeber auch mehr als den Pflichtprozentsatz leisten können. Je höher der Zuschuss, desto attraktiver ist die bAV für die Mitarbeiter. Viele Arbeitgeber sind sich nicht bewusst, dass sie die Betriebsrente ihrer Mitarbeiter mit bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze – derzeit 604 Euro monatlich – bezuschussen oder sogar vollständig übernehmen können, beispielsweise statt oder zusätzlich zu einer Lohnerhöhung.

3. Große Flexibilität

Ein weiterer Vorteil der Betriebsrente ist die Flexibilität bei der Anlage der Beiträge. Denn es gibt viele Möglichkeiten der Ausgestaltung der Verträge, um den individuellen Bedürfnissen jedes Mitarbeiters gerecht zu werden. Eine beliebte Form der betrieblichen Altersvorsorge ist beispielsweise die sogenannte Direktversicherung. In diesem Fall schließt der Arbeitgeber eine Rentenversicherung für den Arbeitnehmer ab. Die Beiträge werden direkt vom Gehalt abgezogen und in die Versicherung eingezahlt.

Außerdem haben Mitarbeiter große Freiheit bei der Wahl der Anlage ihrer Beiträge. Die echte Betriebsrente zum Beispiel bietet den Mitarbeitern die Möglichkeit, ihre Beiträge in bekannte renditestarke ETFs zu investieren. ETFs sind besonders attraktiv, da sie eine breite Diversifikation über unterschiedliche Regionen und Aktien von Unternehmen ermöglichen und meistens mit geringen Verwaltungskosten verbunden sind.

4. Geringerer Verwaltungsaufwand als bei anderen Varianten

Die Betriebsrente bietet im Vergleich zu privaten Altersvorsorgeprodukten den Vorteil eines deutlich geringeren Verwaltungsaufwands für die Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber kümmert sich in der Regel um die Auswahl des Vorsorgeanbieters, die Vertragsgestaltung und die Abwicklung aller administrativen Prozesse und bietet im Optimalfall auch eine digitale Plattform mit Vertragseinsicht für die Mitarbeiter an. Dazu gehören auch die laufende Verwaltung der Verträge und die Kommunikation mit den Versicherungsgesellschaften oder den Beratern. Dadurch werden die Arbeitnehmer von vielen organisatorischen Aufgaben entlastet, die bei privaten Vorsorgeprodukten häufig selbst übernommen werden müssen.

5. Zahlreiche Vorteile für Arbeitgeber

Auch dem Unternehmen entstehen mit einer Betriebsrente einige Vorteile. Es präsentiert sich mit diesem Mitarbeiter-Benefit als ein besonders fürsorglicher und finanziell stabiler Arbeitgeber, dem das Wohl seiner Angestellten auch über die Zusammenarbeit hinaus wichtig ist. Dadurch steigt die emotionale Mitarbeiterbindung, die sich Studien zufolge positiv auf die Fluktuation und Krankentage auswirkt. Ein gutes Vorsorgeangebot steigert darüber hinaus die Zufriedenheit und Motivation der Belegschaft, was sich in einem angenehmeren Betriebsklima und einer besseren Arbeitsleistung ausdrückt. Auf dem Arbeitsmarkt erhöht sich dadurch ebenfalls die Attraktivität des Unternehmens. Betriebe, die eine echte Betriebsrente anbieten, machen sich demnach für neue Fachkräfte interessant. Nicht zuletzt muss der Arbeitgeber auch weniger Sozialabgaben abführen, wenn er sich für das Modell der betrieblichen Altersvorsorge entscheidet.

Über Steven Lischka:

Steven Lischka ist Geschäftsführer der DMV Deutsche Mittelstandsversorgung GmbH und spezialisiert darauf, die Arbeitgeberattraktivität durch die Betriebsrente zu steigern. Mithilfe der echten Betriebsrente sorgt er für eine Positivspirale aus weniger Kündigungen, mehr qualifizierten Bewerbern, höherer Produktivität und höherer Zufriedenheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz und damit für mehr Gewinn für mittelständische Unternehmen. Mehr Informationen unter: https://betriebsrente.de/

Pressekontakt:
DMV Deutsche Mittelstandsversorgung GmbH
Vertreten durch: Wladimir Simonov, Steven Lischka
[email protected]
https://betriebsrente.de

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