Erlangen (ots) –
Microsoft und Facebook investieren gegenwärtig Milliarden in die Entwicklung des Metaverse. Die Prognosen versprechen bereits für die nächsten Jahre einen Geschäftsumfang von 800 Milliarden US-Dollar. Aber wie ist es um die rechtliche Situation bestellt? Muss man sich als Markeninhaber Sorgen machen?
„Das Metaverse ist für das Markenrecht eine Herausforderung“, sagt Rechtsanwalt Dr. Michael Metzner. „Ein Grund zur Beunruhigung besteht aber nicht, wenn man einige Dinge beachtet.“ Gerne erklärt Dr. Michael Metzner in diesem Gastbeitrag, was für Markeninhaber jetzt wichtig wird.
Markenschutz im Metaverse
Dass man für seine Aktivitäten im Metaverse verklagt werden kann, musste kürzlich Filmregisseur Quentin Tarantino feststellen. Die Filmproduktionsfirma Miramax strengt eine Klage wegen Markenrechtsverletzung gegen ihn an. Miramax bemängelt, dass Tarantino digitale Sammlerobjekte seines Films „Pulp Fiction“ im Metaverse verkauft. Schauen wir uns an, wie die Situation für Markeninhaber in der virtuellen Welt gegenwärtig aussieht.
1. Markeninhaber sollten eine Prüfung der markenrechtlichen Klasse in Erwägung ziehen. Der Markenschutz für Dienstleistungen und Waren wird mit der Nizza-Klassifizierung für bestimmte Bereiche festgelegt. Das Metaverse könnte eine Ausweitung der Klassen für die konkrete Marke notwendig machen.
2. Eine Prüfung auf ausreichenden Schutz ist gerade für den Firmennamen wichtig. Während große Konzerne wie Nike oder Levis durch das Metaverse für ihre Namensrechte kaum Probleme fürchten müssen, haben es unbekanntere Marken deutlich schwerer. Auch beim Firmennamen kann eine Erweiterung der Klassen hilfreich sein.
3. Man sollte seine Marke im Besonderen für die Region schützen lassen, in der man geschäftlich tätig ist. Die Sprache, die Domainendung und der Wohnort der Kunden sind dabei ausschlaggebend. Das Metaverse kennt keine Landesgrenzen, das Markenrecht ist aber auf ein bestimmtes Territorium abgestellt. Die Durchsetzung des Rechts ist international sicherlich schwierig. Eine Verbesserung für die Markeninhaber wird es erst geben, wenn die Betreiber des Metaverse für Verletzungen in die Pflicht genommen werden.
4. In den USA geht die Entwicklung dahin, dass der Markenschutz auch auf NFTs ausgedehnt wird. Dieser Trend nimmt auch in Deutschland zu. Wer seine Marke in der Hinsicht schützen lassen möchte, sollte wissen, dass der Schutz nach fünf Jahren erlischt, wenn auf dem Gebiet keine Aktivität erfolgt.
Über Dr. Michael Metzner:
Dr. Michael Metzner ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für gewerblichen Rechtsschutz und mit der komplexen Thematik für Unternehmen im E-Commerce-Bereich langjährig vertraut. Zu seinen Spezialgebieten gehören E-Commerce, Online-Shops, Marken und Designs, Urheberrecht sowie Medien- und Fotorecht. Seine Kanzlei berät Online-Händler, Online-Shop-Betreiber und alle Unternehmen im E-Commerce. Weitere Informationen: https://www.kanzlei-metzner.de/
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