Buchholz i. d. Nordheide (ots) –
Zahlt ein Kunde seine Rechnung nicht, haben Unternehmen Mittel und Wege, ihre Ansprüche durchzusetzen. Warten sie damit aber zu lange, gehen sie am Ende oft leer aus: Der Kunde hat das Recht auf Einrede der Verjährung genutzt und muss nicht mehr zahlen. Philipp Kadel ist Gründer und Geschäftsführer der DIAGONAL Gruppe, einem Full-Service-Partner im Zahlungs- und Forderungsmanagement für Unternehmen. Im Folgenden verrät der Experte, was es mit der Verjährung auf sich hat, wie Unternehmen sich vor derartigen Forderungsausfällen schützen können und welche Maßnahmen sie vorbeugend ergreifen können.
Branchenunabhängig spielt das Forderungsmanagement eine wichtige Rolle für Unternehmen. Denn in einigen Fällen reicht es nicht aus, eine Rechnung auszustellen, um von dem Kunden Geld als Gegenwert für eine erbrachte Leistung zu erhalten. Gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen droht durch derartige Zahlungsausfälle schnell ein Liquiditätsengpass. Um Forderungsausfällen vorzubeugen, hilft eine professionelle Organisation des Mahnwesens im Unternehmen. Darüber hinaus ermöglicht sie es dem Unternehmen, zeitnah Maßnahmen zu ergreifen, wenn ein Kunde nicht zahlt – hinsichtlich der gesetzlichen Verjährungsfristen stellen diese einen essenziellen Teil des Forderungsmanagements dar. „Das Thema Verjährung hat im Ernstfall immense Folgen für Unternehmen. Um nicht unnötig Gelder zu verlieren, müssen die Verantwortlichen sich rechtlich gut auskennen“, betont Philipp Kadel, Gründer und Geschäftsführer der DIAGONAL Gruppe.
„Gläubiger haben die Möglichkeit, die Verjährung von Forderungen auf 30 Jahre auszusetzen und ihre Ansprüche, wenn nötig, mithilfe von Pfändungen oder Gerichtsvollziehern geltend zu machen“, fährt der Experte für Forderungsmanagement fort, „Wichtig ist, die Zahlungsfristen im Blick zu behalten und rechtzeitig aktiv zu werden.“ Gemeinsam mit seinem Team von der DIAGONAL Gruppe übernimmt Philipp Kadel das gesamte Zahlungs- und Forderungsmanagement für seine Kunden und setzt dabei eine lückenlos ineinandergreifende Prozesskette um – von der Bonitätsprüfung über Zahlung und Debitorenmanagement bis hin zum Inkasso. Aus jahrelanger Erfahrung weiß der Experte, welche Relevanz das Thema Verjährung für die Unternehmen besitzt.
Ein nachlässiges Forderungsmanagement kann fatale Folgen haben
Das deutsche Recht sieht vor, dass Forderungen nach einer gewissen Zeit verjähren. Konkret bedeutet das, dass der Schuldner nach Ablauf einer bestimmten Frist das Recht auf Einrede der Verjährung erhält. Macht er davon Gebrauch, muss er die offene Forderung nicht mehr begleichen. Die Regelverjährungszeit beträgt dabei drei Jahre, die mit Ablauf des Jahres beginnen, in dem der Anspruch begründet wurde. „Wenn ein Unternehmen also im Jahr 2015 eine Leistung erbracht hat, für die der Leistungsempfänger nie bezahlt hat, so kann dieser als Schuldner am 01. Januar 2019 sein Recht auf Einrede der Verjährung nutzen und muss den offenen Betrag nicht mehr bezahlen“, erläutert Philipp Kadel.
Der Beginn der Frist ist dabei mit dem Zeitpunkt der Rechnungszustellung gleichzusetzen. Dabei sind die üblichen Regelprozesse, wie die Zustellung per Briefpost oder E-Mail, vollkommen ausreichend, sodass kein Einschreiben notwendig ist. Für Gläubiger, deren offene Forderungen kurz vor der Verjährung stehen, gibt es aber auch gute Nachrichten: Denn bevor der Schuldner das Recht auf Einrede der Verjährung erhält, hat der Gläubiger die Möglichkeit, es ihm zu verwehren. „Wird beispielsweise ein Mahnbescheid beantragt, unterbricht das die Verjährungsfrist“, erklärt der Geschäftsführer der DIAGONAL Gruppe. „Kommt es danach zu einem Vollstreckungstitel, so ist das Recht auf Einrede der Verjährung sogar für die nächsten 30 Jahre ausgesetzt.“
Rechtzeitiges Handeln beugt Forderungsausfällen durch Verjährung vor
Für Unternehmen ist es demnach wichtig, die Zahlungsfristen im Auge zu behalten und rechtzeitig aktiv zu werden. Zudem sollten sie die Unterschiede zwischen einem kaufmännischen Mahnverfahren oder vorgerichtlichen Inkassoverfahren, der Beantragung eines Mahnbescheids und der Erwirkung eines vollstreckbaren Titels kennen. Denn nur ein Vollstreckungstitel gewährt Unternehmen die Möglichkeit, ihre Forderung in einem Zeitraum von 30 Jahren zu realisieren und dabei auf Hilfsmittel, wie einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, eine Kontopfändung oder die Mobilisierung eines Gerichtsvollziehers, zurückzugreifen. Ist eine Forderung erst einmal verjährt und der Schuldner macht von seinem entsprechenden Recht Gebrauch, so hat der Gläubiger keine Chance mehr, seinen Anspruch durchzusetzen.
„Bereits wenige Tage nach Überschreitung des Zahlungsziels sollte die erste Zahlungserinnerung geschrieben werden“, empfiehlt Philipp Kadel. „Ich rate dringend dazu, ausbleibende Zahlungen direkt zu verfolgen und sie, sofern der Anspruch es hergibt, auch zu titulieren, statt die Frist von drei Jahren abzuwarten.“ Denn sind Forderungen erst einmal mit einer Einrede behaftet, muss der Anspruch im Zweifel gerichtlich geklärt werden, was den Sachverhalt unnötig kompliziert und teuer macht. So sind Unternehmen gut beraten, rechtzeitig einen spezialisierten Anwalt zu konsultieren oder sich einen professionellen Inkasso-Dienstleister an die Seite zu stellen, um sich Rat einzuholen und Forderungsausfälle durch rechtliche Fehler zu vermeiden.
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