Keine kostenlosen Sparpläne mehr durch EU-Verbot

Verl (ots) –

Die Europäische Union (EU) hat ein Verbot von Payment for Order Flow (PFOF) beschlossen, das große Auswirkungen auf das Geschäftsmodell der Neobroker haben wird. Mario Lüddemann, Investment- und Trading-Experte, befürwortet das Verbot, da es seiner Meinung nach die Verbraucher schützen werde.

Die Europäische Union (EU) hat mit Wirkung zum 30. Juni 2026 ein Verbot von Payment for Order Flow (PFOF) beschlossen, das erhebliche Auswirkungen auf das Geschäftsmodell der Neobroker und deren Handel haben wird. Dieser Schritt kommt als Reaktion auf Bedenken bezüglich der Transparenz und potenzieller Interessenkonflikte zwischen den Neobrokern und ihren Kunden.

Um zu verstehen, was Payment for Order Flow (PFOF) überhaupt bedeutet, lässt es sich einfach erklären: Es ist ein Konzept im Börsenhandel, bei dem Broker Zahlungen von Market Makern oder Handelsplattformen erhalten, wenn sie deren Kundenaufträge an sie weiterleiten. Anstatt die Orders direkt an Börsen zu schicken, geben Broker sie an Market Maker weiter, die dann die Orders im eigenen System ausführen. Als Gegenleistung für die Weiterleitung erhalten Broker Zahlungen basierend auf dem Handelsvolumen oder einer festen Gebühr pro Order. PFOF ermöglicht es einigen Brokern, kostenlose oder günstige Handelsdienstleistungen anzubieten.

Mario Lüddemann, angesehener Investment- und Trading-Experte, begrüßt die Entscheidung der EU und äußerte sich dazu wie folgt: „Das Verbot von Payment for Order Flow ist ein wichtiger Schritt, um die Interessen der Verbraucher zu schützen. Es ist bekannt, dass einige Neobroker ihre vermeintlich „kostenlosen“ Sparpläne tatsächlich durch die Weitergabe von Kundenaufträgen gegen Provision finanzieren. Dies könnte zu einem potenziellen Interessenkonflikt führen, bei dem die Broker möglicherweise nicht immer das Beste für ihre Kunden im Sinn haben.“

Das Verbot von PFOF wird voraussichtlich eine neue Ära für die Finanzbranche einläuten, da es die Geschäftsmodelle der Neobroker auf den Prüfstand stellt. Diese Unternehmen haben in den letzten Jahren stark mit ihrer kostengünstigen und benutzerfreundlichen Gebührenstruktur geworben, die es auch kleinen Anlegern ermöglichte, in Aktien und ETFs zu investieren. Durch das Verbot könnten sich die Konditionen für diese Nutzer ändern, da die Broker nun alternative Möglichkeiten finden müssen, um ihre Dienstleistungen anzubieten.

Die EU erhofft sich von dieser Maßnahme eine erhöhte Transparenz im Aktienhandel. Ohne die Einnahmen aus Payment for Order Flow werden die Neobroker möglicherweise gezwungen sein, ihre Gebührenstruktur zu überarbeiten und auch Gebühren für Sparpläne einzuführen, die bisher kostenlos waren.

Lüddemann empfiehlt daher jedem Anleger, sich über die kommenden Veränderungen bei ihren Neobrokern zu informieren und gegebenenfalls ihre Anlagestrategie anzupassen. Außerdem sollten die Gebührenstrukturen und die Qualität der angebotenen Dienstleistungen genau geprüft werden, um die bestmögliche Entscheidung für die individuellen Bedürfnisse zu treffen.

Die Entscheidung der EU zeigt, dass der Finanzmarkt stetigem Wandel unterliegt und regulatorische Maßnahmen ergriffen werden, um die Interessen der Anleger zu schützen. Wie sich die Branche an die neuen Richtlinien anpassen wird und welche langfristigen Auswirkungen dies auf den Aktienhandel und die Anlagepraktiken haben wird, bleibt abzuwarten.

Über Mario Lüddemann

1996 startete Mario Lüddemann als privater Börsenhändler im deutschen Aktienmarkt mit 5.000 DM Startkapital und erreichte bereits 2001 eine Million Gewinn als Daytrader an den deutschen Finanzmärkten. Seit 1996 setzte der Börsen-Profi über 64.000 Trades mit einem Handelsvolumen von mehr als einer Milliarde Euro um. Heute ist Mario Lüddemann finanziell unabhängig und selbstständig tätig als Portfoliomanager, Finanzanalyst sowie Buchautor und hochschulzertifizierter Managementtrainer. Er ist einer der bekanntesten Trading- und Investment-Experten in Deutschland.

Pressekontakt:
Mario Lüddemann
Lüddemann Investments GmbH
Chromstr. 86-88
33415 Verl
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Quelle: ots

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