Jetzt Teilnahme an Online-Seminaren sichern: Homeoffice im Ausland und aktuelle Compliance-Anforderungen bei Geschäftsreisen im Ausland

Hamburg (ots) – Durch die Corona-Pandemie ist das Travel-Management in Unternehmen nicht gänzlich zum Erliegen gekommen. Vielmehr haben viele Personalverantwortliche realisiert, dass sie in Sachen Entsendung, Geschäftsreise und Remote Working im Ausland umdenken müssen – rechtlich wie organisatorisch.

Das weiß auch das Team der Unternehmensberatung BDAE-Consult, das auch während der Corona-Pandemie Personalverantwortliche unterstützt, wenn es um die Vorbereitung und Durchführung von Geschäftsreisen und Auslandsaufenthalten geht.

Homeoffice ist nicht Homeoffice – schon gar nicht im Ausland

Homeoffice ist nicht gleich Homeoffice – das gilt umso mehr, falls das Arbeiten von „zu Hause“ aus dem Ausland erfolgt. Je nach Situation ist die rechtliche Herangehensweise komplett anders, unterstreicht Omer Dotou, Leiter der BDAE Consult, auch in diesem Beitrag (https://www.personalwirtschaft.de/der-job-hr/corona-special/artikel/home-office-im-ausland.html) von Personalwirtschaft online.

Ist der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin dauerhaft oder lediglich vorübergehend im Homeoffice tätig? Geschieht das im Wechsel mit einer Tätigkeit im Büro? Welche rechtlichen Anforderungen stellt das Gastland?

Aufgrund der hohen Nachfrage veranstaltet die BDAE Consult zum Thema Homeoffice im Ausland ein Online-Seminar. Die Auslandsexperten klären am Dienstag, 20. April online mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bekannte und unbekanntere Fallstricke und bieten Raum für individuelle Fragen und Austausch. Vier häufige Fallkonstellationen hat Experte Dotou bereits in diesem Artikel (https://www.bdae.com/journalbeitraege/maerz-2021-leben-und-arbeiten-im-ausland/2397-homeoffice-im-ausland-das-sind-die-haeufigsten-tuecken-fuer-unternehmen-und-arbeitnehmer) beschrieben.

A1-Bescheinigung und Compliance-Richtlinien bei EU-Reisen

Mittlerweile sind die Themen A1-Bescheinigung sowie Meldepflichten innerhalb der EU, dem EWR und der Schweiz nichts Unbekanntes mehr. Unterschiedliche Länderanforderungen bringen jedoch eine besondere Herausforderung mit sich. Die EU-Entsenderichtlinie (2018/957) ist bereits vor drei Jahren weitreichend reformiert worden. Doch nach wie vor ist die Umstellung nicht in allen Betrieben erfolgreich abgeschlossen, und noch immer lauern rechtliche Fallstricke.

Die Frage, wann bei regelmäßigen Geschäftsreisen abweichend von der „klassischen“ A1-Bescheingung eine A1-Bescheinigung für gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten beschäftigte Arbeitnehmer beantragt werden kann und worin der Unterschied liegt: das lässt sich meist nur mit Blick in die geltenden Rechtsvorschriften beantworten.

Im Online-Seminar am Donnerstag, 6. Mai klärt das BDAE-Consult-Team, welche rechtlichen Fallstricke auch drei Jahre nach Reform der Entsenderichtlinie noch immer im Travel-Management lauern und bietet Gelegenheit zum fachlichen Austausch.

Für dieses sowie für das Homeoffice-Seminar sind noch Plätze frei. Weitere Infos, auch zur Anmeldung, finden Interessierte unter entsendeberatung.bdae.com/seminare-veranstaltungen.

Über die BDAE Consult

Die BDAE Consult hat sich auf die Beratung zu Mitarbeitereinsätzen im Ausland spezialisiert. Denn nur wenige Prozesse in einem international agierenden Unternehmen sind derart aufwändig und komplex wie die Mitarbeiterentsendung ins Ausland. Die Unternehmensberatung bietet international agierenden Firmen umfassende Unterstützung rund um die rechtliche Gestaltung und Vorbereitung des Auslandseinsatzes. Die BDAE Consult GmbH ist Teil der BDAE GRUPPE, die sich auf das Thema Absicherung im Ausland spezialisiert hat.

Pressekontakt:
Anne-Katrin Schwanitz
Presse & Marketing
Tel.: +49-40-30 68 74-14
E-Mail: [email protected]
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Original-Content von: BDAE GRUPPE, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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