International Sex Worker Day: Wie können sich Sexarbeiter:innen versichern?

Frankfurt am Main (ots) – Die Corona-Pandemie hat das Berufsleben von vielen Menschen hierzulande auf den Kopf gestellt. Doch im Vergleich zu Home Office-Regelungen oder Hygienevorschriften im Büro, leiden bestimmte Berufsfelder besonders stark unter den aktuellen Umständen. Zum heutigen International Sex Worker Day macht der digitale Versicherungsmanager CLARK auf die Herausforderungen in der Arbeitswelt von Sexarbeiter:innen aufmerksam und beschäftigt sich mit den Versicherungsfragen dieser stark stigmatisierten Berufsgruppe.

Sexarbeit – ein Job wie jeder andere?

Obwohl es das älteste Gewerbe der Welt ist, ist Prostitution auch heute noch für viele ein Tabuthema. Laut Statistischem Bundesamt gab es in Deutschland Ende 2019 rund 40.000 Prostituierte.* Auch wenn Sexarbeit in Deutschland legal ist und die Arbeitsverhältnisse im Prostitutionsgesetz verankert sind, bestehen hierzulande noch immer starke Vorurteile gegenüber der Branche. Dabei handelt es sich bei Prostitution um einen regulären Beruf. Dank der Gesetzeslage in Deutschland können Sex-Arbeiter:innen auch fest angestellt werden und sich sozialversichern. Doch trotz offizieller Anmeldung, ist die Dunkelziffer an illegal Arbeitenden hoch. Die Corona-Pandemie hat die Lage für Sex-Arbeiter:innen zusätzlich verschlechtern. In solchen Krisenzeiten wird deutlich, wie wichtig gesundheitliche und finanzielle Sicherheit ist – ganz egal welchem Beruf man nachgeht. Doch können sich Prostituierte hierzulande richtig absichern?

Krankenversicherung & BU für Sexarbeiter:innen?

Wer als Sexarbeiter:in nicht fest angestellt ist, sondern selbstständig arbeitet, muss sich selbst um eine Krankenversicherung kümmern. Dabei gibt es einerseits die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich versichern (https://www.clark.de/gesetzliche-krankenversicherung/freiwillig-versichert/) zu lassen. Der Beitrag liegt grundsätzlich bei 14,6 Prozent des Einkommen, zuzüglich des Zusatzbeitrags der jeweiligen Krankenkasse. Alternativ können sich Selbstständige privat krankenversichern. Allerdings müssen für die Aufnahme in die private Krankenkasse (https://www.clark.de/private-krankenversicherung/), die Berufsgruppe und Vorerkrankungen angegeben werden. Den Erfahrungen der CLARK-Expert:innen nach, sind Versicherungsgesellschaften bei der Aufnahme von Sexarbeiter:innen eher vorsichtig. Für diese Berufsgruppe ist es demnach deutlich schwerer, die Gesundheit privat abzusichern. Ähnlich sieht es beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (https://www.clark.de/berufsunfaehigkeitsversicherung/) aus. Auch hier schließen die meisten Gesellschaften Sexarbeiter:innen aufgrund der Risiken ihres Berufes von vornherein aus.

Altersvorsorge ist wichtig – unabhängig vom Beruf

Bei der Altersvorsorge stellt der Beruf wiederum kein Hindernis dar. Selbstständige Sexarbeiter:innen zahlen jedoch nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Um trotzdem finanziell fürs Alter vorzusorgen, gibt es folgende Alternativen: Mit der sogenannte Basisrente, auch Rürup-Rente (https://www.clark.de/ruerup-rente/) genannt, sparen Selbstständige einen monatlichen Beitrag, den sie zum Eintritt des Rentenalters verrentet ausbezahlt bekommen. Ebenso ist es sinnvoll, mithilfe privater Rentenprodukte den Ruhestand zusätzlich finanziell abzusichern. Die CLARK-Expert:innen empfehlen, sich in Sachen Vorsorgeplanung stets unabhängig beraten zu lassen: „Aus welchen konkreten Altersvorsorgeprodukten die Vorsorgeplanung aufgebaut werden sollte, muss für jeden individuell bestimmt werden. Bei CLARK unterstützen wir all unsere Kund:innen dabei, ihren Versicherungsschutz zu optimieren – ganz egal welchen Beruf sie ausüben“, so die Expert:innen abschließend.

Quellen:

*www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Prostituiertenschutz/_inhalt.html

Pressekontakt:
CLARK Presse:
Christina von Beckerath
[email protected]
Original-Content von: CLARK, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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