Inkasso-Dienstleister von Otto wurde verklagt – Insider verrät, was die Inkasso-Branche dringend ändern muss

Buchholz i. d. Nordheide (ots) –

Die jüngste Klage gegen den Inkasso-Dienstleister von Otto, einem der führenden deutschen E-Commerce-Unternehmen, hat eine Flut von Fragen zu den Praktiken innerhalb der Inkasso-Branche ausgelöst. Es handelt sich nicht nur um einen einfachen Rechtsstreit – vielmehr zeigt dieser Fall die tiefer liegenden strukturellen Probleme und die Notwendigkeit grundlegender Reformen auf.

„Die Branche muss sich von ihrem schattenhaften Image befreien“, warnt Philipp Kadel. „Inkasso-Unternehmen sind eine notwendige Einrichtung, aber die Methoden, die einige nutzen, sind zweifelhaft und müssen strenger reguliert werden.“ Kadel ist bereits 15 Jahre im Inkassogeschäft tätig und kennt die Probleme der Branche.

Im nachfolgenden Beitrag erklärt er, was bei dem Inkasso-Dienstleister von Otto schiefgelaufen ist und was die Branche dringend ändern muss.

OLG Hamburg: Inkassovergütungen sind fiktive Schäden

Kommt es zum Zahlungsausfall von Kunden oder Geschäftspartnern, ist dies für die betreffenden Unternehmen besonders ärgerlich: Sie erhalten nicht nur zunächst keine Vergütung, sondern müssen auch Zeit und Geld aufwenden, um die Forderungen einzutreiben. Daher bedienen sich viele Unternehmen speziellen Inkassofirmen, die den Forderungseinzug von den Schuldnern übernehmen. Die Otto-Tochter EOS Investment wurde nun jedoch für ihr Vorgehen bei Inkassoverträgen vor dem Hamburger Oberlandesgericht verklagt. Das Gericht hat dieser Klage stattgegeben und die gängige Vertragspraxis innerhalb der Inkassobranche als rechtswidrig eingestuft.

Das Urteil könnte weitreichende Folgen für die gesamte Branche haben, denn die zugrundeliegende Praxis ist die Basis des Geschäftsmodells der meisten Inkassounternehmen in Deutschland: Dabei werden die ausstehenden Forderungen an die Inkassofirmen abgetreten, die dafür ihrerseits keine Vergütung von den Auftraggebern verlangen. Stattdessen werden die Kosten direkt von den Verbrauchern getragen, indem das Honorar auf den ausstehenden Betrag aufgeschlagen wird. Möglich ist dies, weil die Schuldner laut Gesetz auch die Kosten für die Rechtsverfolgung als Schadenersatz zu tragen haben, wenn sie denn tatsächlich eine ausstehende Zahlung begleichen müssen. Allerdings wird vertraglich ausgeschlossen, dass die Unternehmen die Rechtsverfolgungskosten übernehmen müssen, sollte die Einziehung nicht erfolgreich sein – und diese vertragliche Abrede wurde vom hanseatischen Oberlandesgericht nun für rechtswidrig erklärt.

Gängige Inkassoverträge könnten rechtswidrig werden

Hintergrund ist, dass die Kosten für die Rechtsverfolgung als Schaden für die Unternehmen gelten. Diesen Schaden müssen die Schuldner per Gesetz übernehmen. Das betreffende Inkassounternehmen erließ seinen Kunden jedoch in jedem Falle die Rechtsverfolgungskosten, auch, wenn die Einziehung der Schulden scheitern sollte – nach Ansicht der Richter waren die Schäden in Gestalt der Rechtsverfolgungskosten daher rein fiktiv. Sollte der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil bestätigen, dürften die Inkassounternehmen daher grundsätzlich nicht mehr die jetzt als fiktiv angesehen Inkassokosten auf die Verbraucher umlegen.

Dies würde jedoch das Geschäftsmodell der gesamten Inkassobranche auf einen Schlag unmöglich machen. Die kostenlose Übernahme von Inkassoaufträgen und das Aufschlagen der Inkassovergütung auf die Schuld der Verbraucher wäre dann nicht mehr gedeckt. Die Branche sollte daher nun unbedingt ein vertragliches Geschäftsmodell entwickeln, das auch ohne den Ausschluss der Rechtsverfolgungskosten im Falle des Misserfolgs auskommt. Sollte der BGH sich der Meinung des Oberlandesgerichts Hamburg anschließen, wäre nämlich die gängige Praxis auf der Basis von Erfolgshonoraren und Umlage auf die Verbraucher definitiv nicht mehr möglich. Auch andere Unternehmen der Branche sollten sich daher jetzt an dem Urteil orientieren und vertragliche Gestaltungen entwickeln, bei denen die abgetretenen Rechtsverfolgungskosten nicht mehr als Honorar auf den Schuldenbetrag aufgeschlagen werden.

Über Philipp Kadel und die DIAGONAL Gruppe:

Das Forderungs- und Zahlungsmanagement ist ein wichtiger Aufgabenbereich in jedem Unternehmen und gehört zum täglichen Geschäft dazu. Dabei sind die Aufgaben vielfältig und reichen vom Debitorenmanagement über die Rechnungsstellung bis hin zur Bonitätsprüfung oder einem potenziellen Inkassoverfahren. Mit der DIAGONAL Gruppe hat es sich Philipp Kadel zur Aufgabe gemacht, Unternehmen in genau diesem Bereich unter die Arme zu greifen. Denn das Forderungs- und Zahlungsmanagement kann viel Zeit in Anspruch nehmen – die viele Unternehmer nicht haben. Mit über 25 Jahren Erfahrung steht das Team der DIAGONAL Gruppe seinen Kunden bei allen Fragen rund um Payment und Forderungen zur Seite und sorgt dafür, dass diese sich auf ihr Kerngeschäft fokussieren können. Mehr Informationen unter: https://diagonal-gruppe.de/

Pressekontakt:
Diagonal Service GmbH
Vertreten durch: Philipp Kadel, Holger Kück
E-Mail: [email protected]
https://diagonal-gruppe.de/

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