Sarstedt (ots) –
Mittelständische Unternehmen stehen vor großen Herausforderungen. Hohe Kosten, Risiken und begrenzter Marktzugang machen das Geschäft schwer. Eine Genossenschaft könnte die Lösung sein, aber viele wissen nicht, wann eine eG wirklich sinnvoll ist.
Dabei kann eine Genossenschaft für den Mittelstand viele Vorteile bieten. Sie verteilt unter anderem das finanzielle Risiko auf mehrere Schultern und bietet Kostensenkungen durch gemeinsame Beschaffung. Wann und wie eine Genossenschaft für den Mittelstand Vorteile bringt und wie sie erfolgreich gegründet wird, erfahren Sie hier.
Die Genossenschaft – eine Gesellschaft für das Gemeinwohl
Seit den ersten Genossenschaften im mittleren 19. Jahrhundert erfüllen Genossenschaften der Definition nach dem Zweck, ihre Mitglieder bestmöglich zu fördern. Damit grenzen sie sich klar von Modellen wie der GmbH ab, deren primäres Ziel der wirtschaftliche Gewinn ist. Genossenschaften sind von der Zielsetzung her am ehesten zwischen Kapitalgesellschaften und Vereinen einzuordnen – je nach Satzung ist ihr Zweck neben dem wirtschaftlichen Ertrag auch die soziale oder kulturelle Förderung der Beteiligten oder eines bestimmten Anliegens.
Die Gründung einer Genossenschaft setzt zunächst voraus, dass mindestens drei Parteien daran beteiligt sind. Die Mitglieder müssen die Ziele ihrer Genossenschaft in Schriftform in der Satzung festhalten und diese unterzeichnen, damit es zur Gründung kommt. Ebenso lässt sich in der Satzung festlegen, in welcher Form die Mitglieder die Geschicke der Genossenschaft lenken – in der Regel durch gleichberechtigte Abstimmungen. Um die Rechtsfähigkeit und den Status als eingetragene Genossenschaft (eG) zu erhalten, sind zudem eine Abnahme durch den zuständigen Prüfungsverband und eine Eintragung ins Genossenschaftsregister erforderlich.
Gründe für die Gründung von Genossenschaften
Eine Genossenschaft erweist sich besonders dann als vorteilhaft, wenn die Möglichkeiten eines Einzelnen nicht ausreichen, um ein Projekt erfolgreich umzusetzen. Ein klassisches Beispiel ist die gemeinsame Beschaffung von Produktionsmitteln: Hier kann eine Genossenschaft durch ihr Kapital Werkstätten, Lagerräume oder Maschinen erwerben und ihren Mitgliedern die Nutzung gemäß der Satzung ermöglichen. Ebenso lassen sich mittels sogenannter Einkaufsgemeinschaften durch größere Stückzahlen bessere Preise für die Anschaffung von Rohstoffen und Waren aushandeln.
Ein weiterer Vorteil der Gründung einer Genossenschaft liegt in der erhöhten Marktmacht und wirtschaftlichen Stärke, die durch den Zusammenschluss der Mitglieder entsteht. Eine gut aufgestellte Genossenschaft kann somit auf Augenhöhe mit größeren Unternehmen verhandeln und bessere Preise für Aufträge und Materialien erzielen. Zudem bietet eine Genossenschaft eine hervorragende Plattform, um soziale Zwecke zu unterstützen, die regionale Wirtschaft zu fördern oder innovative Lösungen und neue Märkte zu erschließen, die für einzelne Unternehmen möglicherweise entweder unerschwinglich oder nicht realisierbar wären.
Für die einzelnen Mitglieder besteht ein großer Vorteil einer Genossenschaft darin, dass diese in erster Linie dem Gemeinwohl dient. Sie ist nicht verpflichtet, die Interessen von Investoren oder das Wachstum in den Mittelpunkt zu stellen, sodass Entscheidungen ganz im Sinne der Teilhaber getroffen werden können. Gleichzeitig hat die Genossenschaft die Möglichkeit, zusätzliches Kapital von Mitgliedern oder durch Fremdkapital zu beschaffen, um ihr Wachstum zu fördern. Besonders vorteilhaft ist, dass die Aufnahme von Kapital durch Mitglieder keinen negativen Einfluss auf den Eigenkapitalanteil hat.
Steuerliche und finanzielle Vorteile von Genossenschaften
Darüber hinaus ergeben sich im direkten Vergleich mit anderen Rechtsformen einige wesentliche Vorteile aus der Gründung einer Genossenschaft. So gilt zwar für Genossenschaften ebenfalls eine Pflicht, Körperschafts- und Gewerbesteuern abzuführen, jedoch haben sie es leichter als andere Unternehmensformen, die anfallenden Steuern zu reduzieren – zum Beispiel durch erweiterte Gewerbesteuerkürzungen oder die steuerliche Absetzung von Fördermitteln für Mitglieder. Letztere stellen im steuerlichen Sinne Betriebsausgaben dar und sind daher absetzungsfähig.
Ferner werden Anteile an Genossenschaften immer zum Nennwert bewertet. Werden Genossenschaftsanteile vererbt oder verschenkt, müssen somit erheblich weniger Steuern abgeführt werden. Dies erleichtert die Nachfolgeplanung und senkt finanzielle Hürden für die Übernahme von Unternehmen. Gleichzeitig ist auch die Haftung auf den Nennwert des jeweiligen Anteils beschränkt. Im Falle einer Pfändung von Privatvermögen besteht also ein geringeres finanzielles Risiko für die anderen Teilhaber als bei einer Kapitalgesellschaft, bei der schlimmstenfalls auch Teile des Betriebsvermögens gepfändet werden könnten. Selbiges gilt natürlich auch umgekehrt: Ist die Genossenschaft insolvent, haften die Mitglieder nur bis zum Nennwert ihrer Anteile.
Über Björn Erhard:
Björn Erhard, Vorsitzender des Deutschen Interessenverbands der Kleingenossenschaften e.V., ist Experte für Genossenschaften. Als erfolgreicher Unternehmer suchte er nach einer Möglichkeit, die Übergabe seines Unternehmens an seine Kinder sicher und steuerfrei zu gestalten. Dabei stieß er auf die Genossenschaft als Lösung. Heute unterstützt er als Unternehmensberater mit seinem Team Gründer bei der Gründung von Genossenschaften und begleitet sie bis zum Erfolg. Er setzt sich dafür ein, die Vorteile dieser Unternehmensform in der Unternehmerwelt bekannter zu machen. Mehr Informationen dazu unter: https://xn--bjrnerhard-fcb.de/
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