Für 39 Euro Mitglied werden: VLH unterstützt Kurzarbeiter

Neustadt a. d. W. (ots) – Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) unterstützt Menschen in Kurzarbeit: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die 2020 in Kurzarbeit waren und dieses Jahr VLH-Mitglied werden, erhalten die Mitgliedschaft im ersten Jahr zum Mindestbeitrag von nur 39 Euro. Zudem entfällt die Aufnahmegebühr.

Kurzarbeit: Nachzahlung oder Rückerstattung – beides ist möglich

Im Frühjahr 2020 hat die Bundesregierung aufgrund der Corona-Pandemie die Regeln für das Kurzarbeitergeld verbessert. Seither bekommen Arbeitnehmer schneller, leichter und teilweise auch etwas mehr Kurzarbeitergeld, und zwar zunächst befristet bis 31. Dezember 2021.

Das Kurzarbeitergeld gehört zu den sogenannten Lohnersatzleistungen, die grundsätzlich steuerfrei sind. Die Leistung hat jedoch Auswirkung auf die Steuer(belastung) für das übrige Einkommen. Dabei gibt es Folgendes zu beachten:

– Wer in einem Jahr Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro erhält, ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
– Je nachdem, ob die Arbeitszeit einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers zu 100 oder zu 50 Prozent gekürzt und dementsprechend Kurzarbeitergeld bezogen wird, kann man entweder mit einer Steuererstattung rechnen oder mit Steuernachzahlungen.
– Arbeitnehmer, deren Unternehmen vorübergehend komplett geschlossen wird, fallen folglich zu 100 Prozent aus. Wer in so einem Fall Kurzarbeitergeld für zum Beispiel drei Monate erhalten hat, kann mit einer Steuererstattung rechnen. Denn – verteilt auf das gesamte Jahr – wurden in den Monaten ohne Kurzarbeit zu viel Lohnsteuern einbehalten.
– Umgekehrt gilt beispielsweise für Arbeitnehmer, die zu 50 Prozent in Kurzarbeit sind: Sie arbeiten das gesamte Jahr über monatlich nur zur Hälfte und müssen in der Regel mit einer Steuernachzahlung rechnen – denn der Arbeitgeber hat im Laufe des Jahres meist zu wenig Lohnsteuern an das Finanzamt abgeführt.

VLH-Mitglied werden

Auf www.vlh.de finden Interessierte eine VLH-Beratungsstelle in ihrer Nähe, anschließend kann ein Beratungstermin vereinbart werden. Ebenfalls möglich ist eine Distanzberatung per Telefon und E-Mail. Exklusiv für 39 Euro erstellen dann die VLH-Beraterinnen und VLH-Berater allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die 2020 in Kurzarbeit waren und sich bis zum 31. Dezember 2021 für eine VLH-Mitgliedschaft entscheiden, die Einkommensteuererklärung.

Außerdem stellen die VLH-Beraterinnen und VLH-Berater sämtliche Anträge auf Steuerermäßigung und übernehmen die Kommunikation mit dem Finanzamt. Und sie beraten in vielen weiteren Einkommensteuerfragen, zum Beispiel zur Homeoffice-Pauschale oder zu Homeschooling, Kinderkrankheitstagen oder Kinderbonus, welchen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angesichts der Corona-Pandemie ausgesetzt sind.

Übrigens: Wer nicht in Kurzarbeit war oder ist, kann ebenfalls Mitglied werden und sämtliche Leistungen der VLH in Anspruch nehmen – bis 28. Februar 2022 ohne Aufnahmegebühr.

VLH Beratungsbefugnis

Steuererklärung erstellen, Anträge auf Steuerermäßigungen einreichen, Kommunikation mit dem Finanzamt übernehmen, Steuerbescheid prüfen: Gemäß der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG berät die VLH Arbeitnehmer, Beamte, Rentner und Vermieter im Rahmen einer Mitgliedschaft.

VLH-Mitglieder können Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, Renten, Versorgungsbezüge und Unterhaltsleistungen beziehen. Dann berät die VLH auch diejenigen als Mitglied, die zusätzlich diese Einnahmen erzielen:

– Einkünfte aus Kapitalvermögen,
– Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
– sonstige Überschuss-Einkünfte.

Allerdings dürfen die Einnahmen bei diesen drei Einkunftsarten insgesamt nicht mehr als 18.000 Euro für Ledige bzw. 36.000 Euro bei Ehepaaren betragen. Selbstständige, Gewerbetreibende und Arbeitnehmer mit Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit darf die VLH leider nicht als Mitglied aufnehmen.

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitglieder und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.

Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt Freibeträge, ermittelt und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. WeinstraßeTel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49E-Mail: [email protected]
Web: www.vlh.de/presse
Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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