Basic-Versicherungen für Beamte: Blaulichtversichert verrät, worauf man im öffentlichen Dienst achten sollte

Braunschweig (ots) –

Enis Eisfeld und Kolja Schneider sind die Gründer und Geschäftsführer der Kees Finanzberater GmbH & Co. KG. Mit blaulichtversichert unterstützen sie Beamte als unabhängige Versicherungsmakler dabei, sich versicherungstechnisch optimal aufzustellen und abzusichern. In diesem Artikel verraten die Experten, welche die vier wichtigsten Versicherungen für Beamte sind.

Viele Beamte wiegen sich in Sicherheit und verlassen sich darauf, jetzt und im Alter optimal abgesichert zu sein. So wie sie täglich für unsere Sicherheit sorgen, kümmert sich der Staat im Falle von Krankheit und im Alter um die ihre. Tatsächlich ist es aber so, dass die meisten Beamten unzureichend versichert sind, wenn sie ihren Versicherungsschutz nicht selbst privat ergänzen, wissen Enis Eisfeld und Kolja Schneider von der Kees Finanzberater GmbH & Co. KG. Als ehemalige Polizeibeamte haben die Experten die Versicherungslücken für Beamte erkannt und es sich zur Aufgabe gemacht, Abhilfe zu schaffen.

Mit blaulichtversichert helfen Enis Eisfeld und Kolja Schneider Beamten als unabhängige Versicherungsmakler dabei, sich versicherungstechnisch optimal aufzustellen und für alle möglichen Szenarien abzusichern. Dabei setzten sie auf ihre langjährige Erfahrung, große Expertise und die individuelle und unabhängige Beratung ihrer Kunden. In diesem Artikel verraten die beiden Experten, worauf Beschäftigte im öffentlichen Dienst achten sollten und welche vier Versicherungen für Beamte zu den absoluten Basics zählen.

1. Dienstunfähigkeitsversicherung

Die Dienstunfähigkeitsversicherung sichert das Einkommen von Beamten. So bleibt im Fall einer Dienstunfähigkeit oft eine Lücke zwischen dem regulären Einkommen und dem Ruhegehalt. Beamten ist daher anzuraten, sich zusätzlich um eine private Dienstunfähigkeitsversicherung zu bemühen, die den Verlust der Dienstfähigkeit absichert. Sie sichert das Einkommen, wenn Beamten ihren Job auf unbestimmte Zeit nicht ausüben können.

Vielen Beamten ist nicht bewusst, dass sie in den ersten fünf Jahren ihrer Erwerbstätigkeit keinerlei Anspruch auf Dienstunfähigkeitsrente (durch den Dienstherrn) haben. Sie glauben, auch ohne den Status des Beamten auf Lebenszeit im Falle einer Dienst- oder Berufsunfähigkeit automatisch abgesichert zu sein – ein Irrglaube. Dabei kann die Lücke in der Einkommenssicherung insbesondere für Beamte auf Probe oder Beamte auf Widerruf existenzbedrohend sein. Eine zusätzliche Dienstunfähigkeitsversicherung ist damit unbedingt anzuraten. Doch auch für Beamte auf Lebenszeit ist diese zu empfehlen, da selbst bei einem hohen Besoldungsgrad im Ernstfall eine Lücke von bis zu 2.000 Euro entstehen kann.

2. Diensthaftpflicht

Private Fehler und Missgeschicke lassen sich mit einer privaten Haftpflichtversicherung absichern. Passiert so etwas im Dienst, ist man im Fall von Schadensersatzansprüchen durch den Dienstherrn abgesichert – glauben zumindest viele. Tatsächlich kann der Dienstherr Beamte bei grober Fahrlässigkeit oder allgemeinen Missgeschicken, die im Dienst passieren, in Regress nehmen und Beamte für gezahlte Schadensersatzansprüche haftbar machen sowie Geldforderungen an sie stellen. Da hier auch die Privathaftpflicht nicht greift, ist es ratsam, sich mit einer Diensthaftpflichtversicherung vor den negativen Folgen zu schützen.

3. Altersvorsorge

Beamten im Ruhestand geht es zwar deutlich besser als den meisten Rentnern, dennoch fällt ihre Pension wesentlich geringer aus als das bisherige Einkommen. Viele Beamte sind sich dessen nicht bewusst und wiegen sich im Glauben, durch ihren Status im Alter perfekt abgesichert zu sein. Hat der Beamte nicht entsprechend vorgesorgt, kann die entstandene Lücke schmerzhaft sein. Den goldenen Weg gibt es dabei jedoch nicht, sodass jede Absicherung individuell angepasst werden muss. Wichtig ist, in Produkte zu investieren, die alle steuerlichen Vorteile nutzen und eine gute Rendite erzielen. Wer sich nicht ausführlich beraten lässt und vorschnell etwas abschließt, hat im Alter möglicherweise trotz Versicherung eine Versorgungslücke.

4. Krankenversicherung

Hinsichtlich der Krankenversicherung ergeben sich für Beamte die folgenden zwei Szenarien: Je nach Dienstherr oder Bundesland ist er entweder Heilfürsorge-berechtigt oder hat ein Recht auf Beihilfe. Ist ein Beamter in der Beihilfe, erhält er in der Regel 50 Prozent Beihilfe und muss die andere Hälfte selbst privat versichern. Ein Beamter in der Heilfürsorge ist bereits krankenversichert und muss sich lediglich um eine Anwartschaft bemühen. In beiden Fällen benötigen Beamte eine private Pflegepflicht-Versicherung.

Letztlich gilt es, sich in jedem Fall bereits frühzeitig um seine Versicherungen zu kümmern und sich dabei von erfahrenen Experten beraten zu lassen. Zu oft werden Beamte schlecht beraten und schließen in der Folge unzureichende Versicherungen ab. Das wollen Enis Eisfeld und Kolja Schneider mit blaulichtversichert ändern.

Sie sind Beamter und wünschen sich den optimalen Versicherungsschutz – jetzt und im Alter? Melden Sie sich jetzt bei Enis Eisfeld und Kolja Schneider (https://www.blaulichtversichert.de/) von Kees Finanzberater und blaulichtversichert und vereinbaren Sie einen Termin!

Pressekontakt:
Kees Finanzberater GmbH & Co. KG.
Vertreten durch: Kolja Schneider & Enis Eisfeld
Webseite: https://kees-finanzberater.de/
E-Mail: info (at) kees-finanzberater.de

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