Braunschweig (ots) –
Enis Eisfeld und Kolja Schneider sind die Geschäftsführer der Kees Finanzberater GmbH. Mit Blaulichtversichert.de verhelfen sie Staatsdienern und Beamten wie Polizisten, Lehrern und Feuerwehrleuten zu einer bedarfsgerechten und individuellen finanziellen Absicherung. Hier erfahren Sie, warum Zusatzversicherungen für Beamte immer wichtiger werden.
Auch in Zeiten chronisch klammer Haushalte sind viele Beamte der Auffassung, für den Ernstfall ausreichend abgesichert zu sein – schließlich sind Leistungen wie die Beihilfe oder das Ruhegehalt bei vorzeitigem Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit gesetzlich festgeschrieben. Doch sind sie und ihre Familien damit wirklich genügend abgesichert? „Vielen Beamten ist nicht bewusst, dass zum Beispiel bei einer eintretenden Dienstunfähigkeit noch viele Jahre bis zum Pensionsbeginn vergehen können – abhängig vom Besoldungsgrad kann hier schnell eine Lücke von bis zu 2.000 Euro zum letzten regulären Gehalt bestehen“, sagt Enis Eisfeld. „Zudem haben Beamte in ihren ersten fünf Jahren überhaupt keinen Anspruch auf das Ruhegehalt bei vorzeitigem Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit. Wer sich gegen diese und ähnliche Risiken nicht absichert, hat im Ernstfall schnell das Nachsehen“, ergänzt Kolja Schneider. Die beiden Finanzexperten kennen die Regelungslücken bei der Beamtenvorsorge genau. Schließlich waren sie zuvor selbst im Polizeidienst tätig. Heute haben es sich die beiden Geschäftsführer der Kees Finanzberater GmbH mit Blaulichtversichert.de zur Aufgabe gemacht, Beamte aus Bereichen wie Zoll, Verwaltung, Polizei und Lehrerschaft zu individuellen Versicherungs- und Vorsorgeleistungen zu beraten. Dabei konnten sie schon mehreren tausend Beamten und Anwärtern in Zusammenarbeit mit mehr als 130 Versicherungsunternehmen, über 300 Banken und einer großen Polizeigewerkschaft zu einer bedarfsgerechten Absicherung verhelfen. Warum gerade Beamte auf Zusatzversicherungen setzen sollten, haben die beiden im Folgenden zusammengefasst.
1. Risiko Dienstunfähigkeit
Ein oft unterschätztes Risiko ist zunächst das der Dienstunfähigkeit. Viele Beamte glauben, durch das vorgesehene Ruhegehalt bei vorzeitigem Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ausreichend abgesichert zu sein. Wie so oft verbergen sich die Stolperfallen jedoch im Detail: So haben Beamte auf Probe oder auf Widerruf bei einer Dienstunfähigkeit in den ersten Dienstjahren grundsätzlich keinen Anspruch auf Unterstützung durch den Dienstherren – ganz gleich, aus welchem Grund diese eingetreten ist. Je nach Schwere der Beeinträchtigung und der nötigen Hilfeleistungen kann diese Versorgungslücke daher über Nacht in die Grundsicherung führen. Doch auch Beamte auf Lebenszeit sollten sich nicht in falscher Sicherheit wiegen: Gerade bei einer höheren Besoldungsgruppe liegt das Ruhegehalt bei vorzeitigem Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit beträchtlich unterhalb der Höhe der letzten Bezüge, was bis zum Eintritt in den Ruhestand einen Großteil des angesparten Vermögens aufzehren kann. Mit einer privaten Dienstunfähigkeitsversicherung dagegen sind sie und ihre Familien auch in diesen Fällen ausreichend geschützt.
2. Vermeintlich abgesichert: der Krankheitsfall
Häufig sehen sich viele Beamte auch im Krankheitsfall – je nach Bundesland – mit der Heilfürsorge oder der Beihilfe des Dienstherrn als ausreichend abgesichert an. Doch abgesehen von der Beihilfe in halber Höhe der Versicherungsbeiträge obliegt es grundsätzlich den Beamten selbst, sich privat zu versichern. Wer daher im Falle eines Krankenhausaufenthalts ein Zweibett- oder Einzelzimmer oder eine Chefarztbehandlung wünscht, muss für diese Fälle in der Regel allein vorsorgen. Dies gilt auch für Leistungen wie die private Zahnersatz- oder Zahnzusatzversicherung – trotz vieler maßgeschneiderter Tarife für Beamte beteiligt sich der Dienstherr an dieser Art Kosten nicht. Mit der richtigen Beratung lassen sich dagegen viele Risiken und Vorzugsbehandlungen als Beamter zu geringen Kosten absichern.
3. Oft unterschätzt: der Schadenersatzfall
Nicht zuletzt bergen auch Unglücksfälle die Gefahr einer Vermögensaufzehrung. Im privaten Bereich lassen sich Fehler und Unachtsamkeiten recht einfach durch eine private Haftpflichtversicherung absichern. Im Dienst gilt dies jedoch nicht. Für den Fall von Missgeschicken oder Pflichtverletzungen springt zwar vermeintlich der Dienstherr ein. Viele Beamte vergessen dabei jedoch, dass sie der Dienstherr in Fällen grober Fahrlässigkeit seinerseits in Regress nehmen und Ersatz für den gezahlten Schadenersatz fordern kann – und diese grobe Fahrlässigkeit oft schon bei alltäglichen Missgeschicken einschlägig ist. Sollte etwa der Dienstwagen fahrlässig beschädigt worden sein, können schnell Forderungen in fünfstelliger Höhe erhoben werden. Wenn der Staat jedoch Geldforderungen an die Beamten wegen einer groben Fahrlässigkeit stellt, ist auch die private Haftpflicht keinerlei Hilfe. Da Fehler und Unachtsamkeiten genauso wie im Privatleben jederzeit passieren können, sind Beamte daher gut beraten, sich mit einer zusätzlichen Diensthaftpflichtversicherung gegen diese Möglichkeiten zu wappnen.
Sie sind Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst und wollen im Fall von Krankheit, Schadensersatz oder Dienstunfähigkeit ausreichend abgesichert sein? Dann melden Sie sich jetzt bei Enis Eisfeld und Kolja Schneider (https://www.blaulichtversichert.de/) und vereinbaren Sie einen Termin!
Pressekontakt:
Kees Finanzberater GmbH & Co. KG.
Vertreten durch: Kolja Schneider & Enis Eisfeld
Webseite: https://kees-finanzberater.de/
E-Mail: info (at) kees-finanzberater.de