Ab 2024: Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)

Köln (ots) –

Am 1. Januar 2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft. Die Unternehmensformen GbR, OHG und KG müssen sich auf Veränderungen einstellen.

Die Veränderungen im Gesellschaftsrecht durch das MoPeG betreffen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft. Die betroffenen Gesellschaften sollten sich frühzeitig auf die Änderungen einstellen, empfiehlt Rechtsanwalt Michael Rainer, Ansprechpartner für Gesellschaftsrecht bei der Kanzlei MTR Legal Rechtsanwälte

So erhält die GbR ab 2024 Rechtsfähigkeit und kann am Rechtsverkehr teilnehmen, sofern dies von den Gesellschaftern gewünscht wird. Daneben soll aber auch die Möglichkeit der rechtsunfähigen GbR in ihrer bisherigen Form erhalten bleiben. Soll die GbR aber am Rechtsverkehr teilnehmen, muss sie in ein noch zu schaffendes Register eingetragen werden. Dadurch wird aus einer GbR eine eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR).

Die Eintragung in das Register ist zwar nicht vorgeschrieben, sie ist aber z.B. erforderlich, wenn die GbR Gesellschafter einer GmbH werden oder Namensaktien halten möchte. Gleiches gilt, wenn die Gesellschaft Rechte an Grundstücken oder eingetragenen Schiffen hält. Zudem wird die GbR durch den Registereintrag umwandlungsfähig und kann einen Verwaltungssitz wählen – auch im Ausland.

Das MoPeG sieht weiter vor, dass auch Angehörige freier Berufe ggf. eine OHG oder KG gründen können. Gesellschaften sollten sich rechtzeitig mit den Möglichkeiten befassen und bestehende Gesellschaftsverträge ggf. anpassen.

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Pressekontakt:
Michael Rainer
Rechtsanwalt
MTR Legal Rechtsanwälte
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Quelle: ots

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