Zug (ots) –
Vermögende verschenken Millionenbeträge etwa aus Betriebsvermögen oder Familienstiftungen an ihre Familienmitglieder und dadurch werden diese Sippen immer reicher – so argumentierten etwa SPD und Linke im Wahlkampf 2021. Die Steuerstatistiken zeigen jedoch, dass dies seltener vorkommt, als manch einer denkt. Schenkungen mit einem steuerpflichtigen Anteil von 500.000 Euro und mehr machen etwa in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nur weniger als zwei Prozent aller Übertragungen in einem 9-Jahres-Zeitraum aus. In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz bleibt der Anteil höherer Schenkungen in diesem Zeitraum von 2007 bis 2015 unter zehn Prozent. Einzig Hamburg sticht hervor mit einem Anteil der Schenkungen von einer halben Millionen Euro und mehr von mindestens 15 Prozent. Das ergibt das „Schwarzbuch Steuer(un)gerechtigkeit“ der Schippke Wirtschaftsberatung, für die Studien und Analysen von Ministerien, Verwaltungen und Forschungsinstituten ausgewertet werden, hier aus Zahlen der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zur Erbschafts- und Schenkungssteuerstatistik.
Wer in Deutschland Geld oder Immobilien erbt oder geschenkt bekommt, muss das versteuern. Bei einer Summe von 500.000 Euro etwa werden für die begünstigen Kinder 15 Prozent fällig, wenn diese über dem Freibetrag ist. Der Freibetrag liegt jedoch bei 400.000 Euro, somit werden von den verbleibenden 100.000 Euro nur elf Prozent abgezogen. Enkelkinder haben nur einen Freibetrag von 200.000 Euro und Urenkel oder Eltern von 100.000 Euro bei Erbschaft und 20.000 bei Schenkung. Die selbstbewohnte Immobilie ist ebenfalls von der Steuer befreit. Schenkungen werden erst nach zehn Jahren nicht mehr bei einem Erbfall dazugerechnet. Und sie lassen sich alle zehn Jahre wiederholen. Wer nicht zur engen Familie gehört, zahlt 30 bis 50 Prozent des geschenkten Betrags an den Fiskus.
2020 zahlten die Bürger rund 8,5 Milliarden Euro Steuern auf Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 84,4 Milliarden Euro.
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